Debakel um Hypo Alpe Adria:Staatsanwälte sollen CSU geschont haben

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Günther Beckstein (links) und Erwin Huber bei einem gemeinsamen Auftritt (Archivfoto vom 19. Juli 2008). (Foto: dpa)

Der Kauf der Hypo Alpe Adria endete für die BayernLB 2007 mit einem Milliardenverlust. Das Landgericht München lässt nun eine Anklage gegen den früheren Vorstand teilweise zu. Die Richter rügen nach SZ-Informationen aber, dass bayerische Spitzenpolitiker von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgenommen wurden.

Von Klaus Ott

Nach Ansicht der Justiz hat die Münchner Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen zur Bayerischen Landesbank führende CSU-Politiker geschont. Das Landgericht München I schreibt in einem Beschluss vom Mittwoch, es sei "nicht nachzuvollziehen", dass die Staatsanwaltschaft nach dem Debakel der BayernLB bei der österreichischen Hypo Alpe Adria Vorwürfen gegen einzelne Verwaltungsräte der Landesbank nicht nachgegangen sei, aber alle damaligen Vorstandsmitglieder angeklagt habe. Schließlich habe der Verwaltungsrat als Aufsichtsgremium der Staatsbank dem Vorstand im Jahr 2007 den Kauf der Hypo Alpe Adria erlaubt, was mit einem Verlust in Milliardenhöhe endete.

Dem Verwaltungsrat hatten mit den Ministern Erwin Huber, Günther Beckstein und Kurt Faltlhauser führende CSU-Politiker angehört. Sie waren zusammen mit weiteren CSU-Leuten im Verwaltungsrat von den Oppositionsparteien SPD und Freie Wähler nach dem Desaster der BayernLB in Österreich wegen Veruntreuung von Bankvermögen angezeigt worden. Die Landesbank gehört dem Freistaat und den Sparkassen.

Die Staatsanwaltschaft sah keinen Anfangsverdacht gegen die Verwaltungsräte und ging nur gegen die Vorstände vor, nicht aber gegen deren Kontrolleure aus der CSU-Regierung von Edmund Stoiber und den Sparkassen. Die Strafverfolger kamen zu dem Ergebnis, der Bankvorstand habe den Verwaltungsrat beim Kauf der als Skandalbank bekannten Hypo Alpe Adria unvollständig und unzutreffend informiert und insofern arglistig getäuscht.

Übernahme der Hypo Alpe Adria war "politische Entscheidung"

Dem widerspricht das Münchner Landgericht in seinem 81-seitigen, der Süddeutschen Zeitung vorliegendem Beschluss. Darin weist das Gericht den Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft gegen den alten Bankvorstand zurück; es lässt die Anklage aber in zwei kleineren Punkten zu. Der Prozess gegen die früheren Bankchefs Werner Schmidt und Michael Kemmer und deren Ex-Kollegen dürfte 2014 beginnen.

Der Kernvorwurf der Anklage hatte gelautet, der Bankvorstand habe für die Hypo Alpe Adria bei einem Gesamtpreis von 1,7 Milliarden Euro 550 Millionen zu viel gezahlt und so Vermögen der BayernLB veruntreut. Das Gericht widerspricht. Der Vorstand habe im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt und keineswegs vorsätzlich in Kauf genommen, die Landesbank zu schädigen. Außerdem sei die Übernahme der Hypo Alpe Adria letztlich auch eine "politische Entscheidung" gewesen. Bayerns Regierung habe das Geschäft "zustimmend zur Kenntnis genommen".

Dass sich der Kauf der Hypo Alpe Adria später als Fehler erwies, sei damals weder für den Vorstand noch für den Verwaltungsrat absehbar gewesen, so das Gericht. Es will nur noch über die Vorwürfe verhandeln, beim Zukauf weiterer Hypo-Anteile seien 75 Millionen Euro zu viel gezahlt worden; außerdem sei der damalige Kärntner Landeschef Jörg Haider mit einem Fußball-Sponsoring bestochen worden. Kärnten war Haupteigner der Hypo Alpe Adria. Deren Verkauf war von Haiders Zustimmung abhängig gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt, den Hauptvorwurf zurückzuweisen.

© SZ vom 08.08.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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