DDR:Emanuel, sechs Monate, Opfer des DDR-Regimes

60 Jahre Bundesrepublik - Mauerbau

Die Mauer wurde erst 1961 gebaut, doch schon vorher starben Menschen an der innerdeutschen Grenze.

(Foto: dpa)
  • 327 Menschen starben zwischen 1949 und 1989 an der innerdeutschen Grenze. Zu diesem Ergebnis kommt eine Forschungsgruppe der Freien Universität Berlin.
  • In der Vergangenheit hatte es unterschiedliche Angaben von Opferverbänden gegeben.
  • Die Forschungsgruppe hat die Schicksale in einem Buch ausführlich zusammengestellt.

Von Antonie Rietzschel, Berlin

Emanuel Holzhauer wurde sechs Monate alt. Er starb 1977 in einem verrosteten Opel. Im Kofferraum des Autos sollten er und seine Eltern aus der DDR in den Westen geschmuggelt werden. Doch am Grenzübergang Marienborn entdeckten Grenzsoldaten die Familie. Da war der kleine Emanuel bereits tot. Die Eltern hatten dem Jungen Schlafmittel eingeflößt, um ihn ruhig zu stellen. Die Hitze im Kofferraum machte die Eltern benommen, ihr Kind erstickte. Die Flucht in die Freiheit endete als Familientragödie.

Jahrelang stritten Opferverbände über die Zahl der Toten an der innerdeutschen Grenze. Erst jetzt, fast 30 Jahre seit dem Mauerfall, steht fest: Außer den 139 Berliner Mauertoten starben zwischen 1949 und 1989 327 Menschen an der innerdeutschen Grenze. Die Mitarbeiter des Forschungsverbunds SED-Staat der Freien Universität haben die Schicksale in einem Buch akribisch aufgearbeitet (hier die Zusammenfassung).

Probleme bei der Finanzierung

Unter den Toten sind Flüchtlinge aufgeführt, die durch Schüsse oder Minen getötet wurden. Aber auch Grenzsoldaten, die aus Verzweiflung über ihren Einsatz Suizid begingen oder von Flüchtlingen und Fluchthelfern getötet wurden. Hinzu kommen tragische Unfälle: 1967 geriet ein Bauer aus Niedersachsen an der Grenze in ein Minenfeld. Bei der Explosion verlor er zwei Beine. Er verblutete vor den Augen eines DDR-Regimentsarztes, der sich nicht in den Grenzstreifen hinein wagte.

Man wolle diesen Menschen Namen und Gesicht geben, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters bei der Präsentation der Forschungsergebnisse. "Das sind wir den Menschen schuldig, die für Freiheit und Selbstentfaltung ihr Leben ließen." Aus deren Geschichte formuliert sich für Grütters auch eine "Verantwortung für eine demokratische Zukunft. Denn die Freiheit braucht auch dort Verteidiger, wo die Selbstentfaltung nicht an Mauern, Stacheldraht und Minenfeldern endet." Starke Worte, die jedoch einen bitteren Beigeschmack haben. Denn nur Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sahen sich in der Verantwortung, die Aufarbeitung dieses traurigen Kapitels deutscher Geschichte zu unterstützen. Alle anderen Bundesländer gaben dem Projekt eine Absage. Aus Baden-Württemberg hieß es, das Bundesland habe ja nicht an der innerdeutschen Grenze gelegen.

So musste schließlich Grütters Ressort einen Großteil der Forschung finanzieren. Die nahm dann auch noch mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich geplant. Aus vier wurden fast fünf Jahre. Immerhin lagen den Forschern unter Leitung von Klaus Schroeder und Jochen Staadt insgesamt 1500 Verdachtsfälle vor. Sie überprüften Gerichtsakten, Stasi-Unterlagen, recherchierten bei Opferverbänden, Standes- und Bürgerämtern. Per Zeitungsanzeigen suchten die Forscher nach Angehörigen, überprüften wiederum deren Angaben.

Unterschiedliche Zählweise

Dass am Ende 327 Fälle übrig blieben, liegt an den engen Kriterien der Forschungsgruppe. So mussten die Umstände des Todes eindeutig zuzuordnen sein, ein Fluchthintergrund bestehen oder ein Bezug zum DDR-Grenzregime. Wer beim regulären Grenzübertritt an einem Herzinfarkt starb, zählt für die Forscher nicht automatisch zu den Todesopfern - für manche Opferverbände allerdings schon. Die Arbeitsgemeinschaft 13. August zählt deswegen 780 Tote.

Die Zahl derer, die wegen der Todesfälle an der innerdeutschen Grenze zur Rechenschaft gezogen wurden, ist überschaubar. Klaus Schroeder geht davon aus, dass nach dem Fall der Mauer gerade mal 30 Personen verurteilt wurden. Die Strafen fielen milde aus: "Die Verfahren gegen DDR-Grenzpolizisten und Grenzsoldaten, denen eine tödliche Schussabgabe auf Flüchtlinge an der DDR-Grenze nachgewiesen werden konnte, endeten entweder mit Freisprüchen oder Bewährungsstrafen", sagt er.

Die Eltern des sechs Monate alten Emanuel Holzhauer wurden nach ihrem Fluchtversuch wegen "staatsfeindlicher Verbindungsaufnahme" und "fahrlässiger Tötung" zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Bundesrepublik kaufte sie schließlich frei.

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