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Datenschutz - Wiesbaden:Ein Jahr Informationsfreiheitsgesetz

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des neuen hessischen Informationsfreiheitsgesetzes haben die Bürger insgesamt 277 Anträge an öffentliche Stellen gerichtet. Das geht aus Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hervor. Bisher wurde über 247 dieser Anfragen entschieden. Davon wurde 152 der Anträge stattgegeben. Insgesamt 95 Anträge wurden abgelehnt, bei mehr als einem Viertel (26) war der "unverhältnismäßige Aufwand" der Grund. Die meisten Anträge (75) gingen an das Kultusministerium und deren nachfolgenden Behörden und Stellen, gefolgt vom Justizministerium (72).

Kritiker bemängeln mehrere Schlupflöcher, die den Anspruch der Bürger auf Auskunft schwächen. Die Initiative "FragDenStaat" reichte Klagen gegen das Innenministerium ein.

Im Mai 2018 war das hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Demnach hat jeder grundsätzlich gegenüber öffentlichen Stellen Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen - von einigen Einschränkungen abgesehen.

Während des Gesetzgebungsverfahrens hatte es geheißen, Verwaltungsvorgänge würden für Bürger geöffnet und zugleich deren Rechte geschützt, die durch den Informationszugang gefährdet sein könnten. Abgeordnete der Landtagsopposition hatten damals bemängelt, dass zentrale Behörden wie die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz von den Regelungen ausgeklammert seien. Zudem müssen Gemeinden und Landkreise demnach keine Auskunft geben.

Auch die Initiative "FragDenStaat" übt scharfe Kritik: "Das hessische Informationsfreiheitsgesetz ist und bleibt das schlechteste Gesetz seiner Art in Deutschland", sagt Arne Semsrott von "FragDenStaat". "Die Polizei, das Landesamt für Verfassungsschutz und sämtliche Kommunen sind von ihm ausgenommen. Da überrascht es nicht, dass es kaum genutzt wird."

Aber auch dort, wo es gelte, werde das Gesetz äußerst restriktiv angewandt. Laut Semsrott hat die Initiative bereits zwei Klagen auf Informationszugang gegen das hessische Innenministerium eingereicht, "weil es Gutachten zum Gesetz selbst und auch zur Aufarbeitung des NSU nicht herausgeben will".

Das hessische Innenministerium bestätigte den Eingang der Klagen.

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