Datenschutz:"Wanzen im Wohnzimmer"

Streit um Echo und Alexa: Wenn der Staat auf Daten privater Smarthome-Geräte zugreift, gelten da strenge Regeln? Die Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragte haben unterschiedliche Meinungen.

Ein Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Daten von Smarthome-Geräten ist laut Bundesregierung auch ohne eine gesetzliche Neuregelung möglich. Das Bundesinnenministerium führt in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion aus, dass es sich bei den Geräten nicht "um eine neue Geräteklasse handele, die vom bestehenden Rechtsrahmen nicht umfasst sei". Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht das anders. Er sprach in diesem Zusammenhang unlängst von einer "verfassungsrechtlich bedenklichen Kompetenzerweiterung".

Laut Bundesregierung gelten die strengen Regeln wie beim "großen Lauschangriff" nicht

Unter Smarthome-Geräten versteht man etwa den Amazon-Lautsprecher Echo mit dem Sprachassistenten Alexa, aber auch Luftsensoren, Bewegungsmelder oder Überwachungskameras, die Informationen versenden. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass für den Zugriff auf vernetzte Geräte nicht die Voraussetzungen gelten, die für die Anordnung einer akustischen Wohnraumüberwachung - den sogenannten großen Lauschangriff - notwendig sind. Vielmehr kämen die etwas weniger hohen Hürden für die Online-Durchsuchung zur Anwendung. Darunter versteht man den Eingriff in einen Computer oder ein anderes informationstechnisches System ohne Wissen des Betroffenen. Zwar ist in beiden Fällen ein richterlicher Beschluss notwendig, und es muss sich um Ermittlungen zu einer besonders schweren Straftat handeln. Bei der akustischen Überwachung kommt jedoch noch hinzu, dass es Anhaltspunkte geben muss, "dass durch die Überwachung Äußerungen des Beschuldigten erfasst werden, die für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten von Bedeutung sind".

Grundsätzlich könnten "alle digitalen und vernetzten Geräte mit Mikrofon" für die akustische Überwachung genutzt werden, sagte der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser. Für die Bundesregierung biete dies "ein millionenfaches Potenzial für Wanzen im Wohnzimmer".

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