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Datenschutz - Schleswig:Landesdatenschutzbeauftragte klagt auf Wiedergutmachung

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Schleswig (dpa/lno) - Das Oberlandesgericht verhandelt am Freitag (11.30 Uhr) über eine Klage von Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Marit Hansen und einem ihrer Mitarbeiter auf Wiedergutmachung gegen das Land. "Beide fühlen sich durch die Dauer der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft Kiel beeinträchtigt", sagte Gerichtssprecherin Frauke Holmer am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Nach dreieinhalb Jahren hatte die Staatsanwaltschaft im vergangenen Sommer ein Verfahren gegen Hansen eingestellt. Eine Schuld wäre als gering anzusehen und es bestehe kein öffentliches Interesse an einer weiteren Verfolgung, teilte die Behörde im Juni 2019 mit. Sie war auf die Anzeige eines ehemaligen Mitarbeiters einem Anfangsverdacht des Betruges bei der Abrechnung von Förderprojekten nachgegangen. Leztztlich kam die Staatsanwaltschaft damals zu dem Schluss: "Die Ermittlungen bestätigten diesen Verdacht weitestgehend nicht."

Hansen wirft der Anklagebehörde vor, sich mit ihren Ermittlungen sehr viel Zeit gelassen zu haben. "Ich hatte die ganze Zeit über auf eine zügige Aufklärung durch die Staatsanwaltschaft gehofft", sagte sie der dpa. "In der Klage geht es mir nun um eine Wiedergutmachung für die Verzögerungen." Das Verfahren sei fast über ihre gesamte erste Amtszeit geführt worden. "Schon dass in den Diensträumen einer Datenschutzbeauftragten durchsucht und Korrespondenz beschlagnahmt wurde, hatte bundesweit bei den Kollegen Aufsehen erregt."

Die Datenschutzexpertin reichte im Anschluss an das Verfahren gegen sie und ihren Mitarbeiter zwei Klagen ein. "Mit einer Klage - gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme - war ich schon erfolgreich", sagte Hansen. Im November 2019 entschied das Kieler Amtsgericht, dass ihr für die Durchsuchung grundsätzlich eine Entschädigung zusteht.

"Darin wird deutlich, dass die Maßnahmen in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis standen (und das hätte man im Vorfeld wissen können, so meine Überzeugung)", sagte Hansen mit Blick auf die Entscheidung des Gerichts. "Die lange Zeit war für mich sehr ärgerlich, gerade im Amt der Landesbeauftragten für Datenschutz - zumal wir alle konkreten Vorwürfe, die uns genannt wurden, schnell aufklären konnten." Zudem seien die Projektabrechnungen bei einer Prüfung durch das Bundesforschungsministerium im Nachgang des Verfahrens nicht beanstandet worden.

Die Kieler Staatsanwaltschaft und das Justizministerium wollten sich im Vorfeld der Verhandlung nicht äußern. Vor dem OLG geht es am Freitag um die Frage, ob das Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Datenschützerin und ihren Mitarbeiter zu lange gedauert hat. Offen ist, ob es bereits am Freitag eine Entscheidung in der Sache geben wird.

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