Datenschutz - Neubrandenburg:Kurz gültig, aber lange speichern? Kritik von IHK

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Neubrandenburg/Schwerin (dpa/mv) - Die Neubrandenburger Industrie- und Handelskammer (IHK) hat die Speicherfristen für Ergebnisse von Kunden-Corona-Tests beim Einkaufen oder bei Dienstleistern kritisiert. Gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Heinz Müller forderte die Kammer am Donnerstag eine Überarbeitung der Landes-Corona-Verordnung MV. So müssten Händler, Kosmetiker, Friseure und andere Unternehmer die Ergebnisse der Corona-Tests vier Wochen aufbewahren, obwohl die Testergebnisse selbst nur bei einem Dienstleister und auch nur 24 Stunden anerkannt würden. "Ich kann nicht nachvollziehen, welchen Zweck die Speicherung in der Pandemiebekämpfung erfüllen soll", erklärte Müller.

Nach Einführung dieser zusätzlichen Tests ohne entsprechende kostenlose Testmöglichkeiten für Kunden beklagen viele Händler und Dienstleister enorme Umsatzeinbußen. IHK-Hauptgeschäftsführer Torsten Haasch wies darauf hin, dass die Unternehmer sensible Gesundheitsdaten aufbewahren müssten, was besonders kleinen Firmen schwerfiele. Haasch bezweifelte zudem einen "infektiologischen Nutzen" dieser Maßnahme.

Die Neubrandenburger Kammer, die rund 25 000 Unternehmen vertritt, ist nach eigenen Angaben der einzige Partner der Transferstelle für IT-Sicherheit im Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern.

© dpa-infocom, dpa:210415-99-213000/2

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