Datenschutz:Kartellamt bremst Facebook

Die Behörde verbietet dem Unternehmen, ohne klare Einwilligung der Nutzer grenzenlos Daten zu verknüpfen. Das Online-Netzwerk kündigt an, juristisch gegen diese Auflagen vorzugehen.

Von Jannis Brühl und Benedikt Müller, München/Bonn

Datenschutz: Illustration: Stefan Dimitrov

Illustration: Stefan Dimitrov

Das Bundeskartellamt geht dagegen vor, dass Facebook über Millionen Webseiten persönliche Daten von Internetnutzern sammelt und zusammenfügt. Das Online-Netzwerk darf demnach Daten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter nur noch mit dem Facebook-Konto des Nutzers verknüpfen, wenn dieser das ausdrücklich erlaubt hat. Das gab die Behörde am Donnerstag bekannt. "Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor", sagt Behördenpräsident Andreas Mundt.

Der Konzern soll die Praxis binnen zwölf Monaten ändern, sonst kann das Kartellamt Zwangsgelder in Millionenhöhe verhängen. Es ist der erste Fall, in dem das 2017 novellierte deutsche Kartellrecht auf einen großen Digitalkonzern angewandt wird. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen war angepasst worden, um die Internetökonomie zu berücksichtigen, die von Firmen wie Google, Uber oder Amazon dominiert wird.

Das Kartellamt geht davon aus, dass Facebook den Markt sozialer Netzwerke in Deutschland beherrscht. Mit 23 Millionen täglichen Nutzern komme der Konzern auf einen Marktanteil von 95 Prozent. Und er missbrauche diese Macht, argumentiert die Behörde, wenn er auch Daten von Tochterfirmen wie Whatsapp oder Instagram verwerte, ohne dass die Nutzer dem zugestimmt hätten. Vielen Menschen sei nicht bewusst, dass Facebook auch dann persönliche Daten sammle, wenn sie eine x-beliebige Webseite aufrufen, die einen "Gefällt mir"-Button des Konzerns enthält. "Facebook vermisst die Nutzer bis ins Detail", sagt Kartellamts-Präsident Mundt. Ein pauschales Häkchen an den Nutzungsbedingungen genüge nicht, um dem Konzern eine derartige Datenverwertung zu erlauben.

Facebook hat angekündigt, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Der Konzern habe mehr Konkurrenz als angenommen und halte sich an die europäische Datenschutzgrundverordnung, heißt es in einer Stellungnahme. Sollte das Oberlandesgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung zugunsten Facebooks verhängen, würden die Auflagen des Kartellamts zunächst nicht in Kraft treten. Der Konzern muss jedenfalls keine Daten löschen, die er in der Vergangenheit gesammelt hat.

Verbraucherschützer begrüßen die Entscheidung. "Der Datensammelwut des Unternehmens wird nun zum Schutze von Verbraucherinnen und Verbrauchern auch mit Mitteln des Kartellrechts begegnet", sagt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Digitalverband Bitkom kritisiert hingegen, dass die Regulierung von Facebook negative Folgen für kleine Firmen und Verlage haben könnte, denn sie profitierten von "Gefällt mir"-Buttons. Das Kartellamt hatte sein Verfahren gegen Facebook vor drei Jahren eröffnet. "Wir sind dabei, kartellrechtliche Leitplanken in die Internetökonomie einzuziehen", sagt Präsident Mundt. "Der Nutzer gewinnt ein Stück Datenhoheit zurück."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: