Flüchtlingspolitik:Besserer Schutz für Handydaten von Geflüchteten

Scandal Rocks Federal Migration Agency

Behörden müssen die Daten von Geflüchteten vielleicht bald besser schützen.

(Foto: Sean Gallup/Getty Images)

Im Asylverfahren müssen Menschen ohne Pass Intimes preisgeben. Ein Berliner Gericht entscheidet nun: Ihre Identität muss anders geklärt werden.

Von Berit Kruse

In Deutschland wird der Datenschutz so hochgehalten wie in kaum einem anderen Land, für Geflüchtete und ihre Handys galt er bislang allerdings nur eingeschränkt. Ländervorwahlen eingehender Anrufe, der Dialekt, in dem der Besitzer Nachrichten schrieb, Logins für Dating-Apps: Solche Informationen aus den Geräten von Neuankömmlingen darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ohne begründeten Verdacht auf Falschaussagen bezüglich ihrer Herkunft und Identität auslesen, um Aussagen zu verifizieren.

Das Bamf liest seit einer Änderung des Asylgesetzes im Jahr 2017 Smartphones Geflüchteter zu Beginn des Asylverfahrens aus. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht die Erhebung der Daten auf Vorrat, also ohne unmittelbaren gerichtlichen Verwendungszweck, für rechtswidrig erklärt.

Auf SZ-Anfrage bestätigte das Gericht den Ausgang des Verfahrens. Eine schriftliche Urteilsbegründung wurde bislang nicht veröffentlicht. Das Bamf wartet mit seiner öffentlichen Stellungnahme auf die Begründung des Gerichts, die noch nicht vorliegt.

Geklagt hatten die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Rechtsanwalt Matthias Lehnert im Namen einer 44-Jährigen aus Afghanistan. "Auf meinem Handy sind private Nachrichten mit meiner Familie. Ich hatte keine andere Wahl, als der Auswertung zuzustimmen und wusste gar nicht, was mit meinen Daten genau passiert", erklärte sie der Pressemitteilung der GFF zufolge im Prozess.

"Bei Personen ohne Pass- oder Ausweisdokumente kann das Mobiltelefon die einzige Quelle für die Feststellung der Identität sein", sagt Kristina Banasch, Sprecherin des Bamf. Bisher waren Auswertungen von Handydaten möglich, wenn Geflüchtete keinen Pass vorlegten - auch wenn es keinen begründeten Verdacht gab, dass sie lügen.

Widersprüche zu Aussagen Geflüchteter finden sich selten

Das Handy von Geflüchteten muss zur Erhebung der Informationen von ihnen entsperrt werden: Dann schließen Beamte es an einen Computer an, der bis zu 45 Minuten lang die Daten ausliest. Im Anschluss bekommt das Bamf einen "Ergebnisreport". Banasch betont, dass die individuelle Anhörung von Geflüchteten dadurch nicht ersetzt werde. Die Auswertung erfolge zudem immer durch einen Volljuristen, der prüfe, ob der Bericht im Einzelfall für die Klärung der Identität notwendig sei. Einer GFF-Studie zufolge geht allerdings gerade einmal in zwei Prozent der Fälle, in denen Handydaten ausgewertet werden, aus diesen ein Widerspruch zu den getätigten Aussagen der Geflüchteten hervor.

Vor der Auswertung unterschreiben Geflüchtete eine Einverständniserklärung, aber: "Da steht nichts Genaues drauf, was bei der Analyse passiert", sagt die Juristin Lea Beckmann von der GFF. Die Mitwirkungspflicht der Geflüchteten ist gesetzlich verankert, weigern sie sich, befürchten viele Betroffene schwerwiegende Konsequenzen für ihren Asylantrag. Nicht zu wissen, was genau im eigenen Handy untersucht wird, sei belastend, sagt Beckmann: "Sie wissen nicht, was da passiert, geben ihr Handy ab, beschreiben ein Gefühl von Hilfslosigkeit und Ausgeliefertsein."

Die Beamten wollen Dinge herausfinden, die normalerweise auf einem Pass stehen würden - durch die Analyse von Kontakten, ein- und ausgehenden Anrufen, Nachrichten, Browserverläufen, Geodaten aus Fotos, sowie Login-Daten für Apps. "Wir wissen nicht, bei welchen Apps genau Login-Daten im Klartext erfasst werden - in den Schulungsunterlagen werden aber auch beispielsweise Dating-Apps genannt", sagt Beckmann.

Apps geben mehr preis als nur vermeintliche Informationen über Identität und Herkunft der Geflüchteten. Beckmann findet das problematisch. Als besonders heikel beschreibt sie aber die Analyse von Textnachrichten: Linguistinnen und Linguisten hätten große Bedenken geäußert, ob die automatisierte Erkennung von Sprachen gut genug funktioniere, um Aussagen über die Herkunft Geflüchteter zu treffen. Unklar ist, auf welchen Trainingsdaten die Spracherkennung programmiert sei, und für welche Sprachen und Dialekte sie wie gut funktioniere.

Auch die Herkunft aus ein- und ausgehenden Anrufen abzuleiten stehen in der Kritik. Gerade bei Geflüchteten, die schon länger auf der Flucht sind und deren Verwandte sich vielleicht ebenfalls außerhalb der Heimat aufhalten, sind die Vorwahlen von ein- und ausgehenden Anrufen nur bedingt aussagekräftig.

Die Analyse birgt Missbrauchspotenzial: Login-Daten können Auskunft über die Auffindbarkeit der Geflüchteten auf Social Media geben, deren Verwendung als Anhaltspunkt für weitere Recherchen durch Beamte unzulässig wäre. Geodaten können auch Informationen über die Fluchtroute der Betroffenen geben. Entscheider im Bamf sehen diese Informationen, sind aber dazu angehalten, sie zu ignorieren, wenn es im Verfahren um die Angaben über die Fluchtgeschichte der Personen geht. Das umzusetzen, dürfte in der Praxis aber kaum möglich sein.

Gericht fordert mildere Mittel

Für das Bamf ist die Überprüfung der Identität wichtig, weil sie Grundlage von Entscheidungen im Asylverfahren sein kann. Das Auslesen mobiler Datenträger kann die Aussagen zur Identität der Geflüchteten auch bestätigen, und das kann laut Amtssprecherin Banasch ja ebenfalls relevant für das Verfahren sein.

"Das Gericht sagt jetzt, dass diese Handydatenauswertungen nur dann möglich sind, wenn keine milderen Mittel vorliegen", sagt GFF-Juristin Beckmann. Als mildere Maßnahmen, um Herkunft und Identität von Geflüchteten zu prüfen, könnten zum Beispiel weitere Dokumente angefordert werden oder Sprachanalysen durch Dolmetscher angefertigt werden.

Legt das Bamf Revision ein, landet der Fall direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht. Matthias Lehnert, Rechtsanwalt der Berliner Klägerin, sagt: "Dann kann das höchste deutsche Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der aktuellen Bamf-Handydatenauswertungen entscheiden. Das wäre ein wichtiger Schritt für den Datenschutz von Geflüchteten."

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