Hamburg (dpa/lno) - Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs will die Datensammelwut von Immobilienmaklern bei der Vermittlung von Mietwohnungen ins Visier nehmen. „Wir werden in den nächsten Monaten gezielt auf Maklerfirmen zugehen und deren Bewerbungsbögen für Mietwohnungen abfragen“, sagte Fuchs der Deutschen Presse-Agentur. Beispielsweise das Verlangen einer Schufa-Auskunft schon bei der Bewerbung um eine Wohnung sei eindeutig rechtswidrig. Und auch die Forderungen nach einem Gehaltsnachweis schon beim ersten Kontakt mit den Wohnungssuchenden seien im Sinne des Datenschutzes grenzwertig.
Fuchs, der am Dienstag genau ein Jahr im Amt ist, zeigte Verständnis für Wohnungssuchende, die derartigen Forderungen von Maklern dennoch nachkommen. Schließlich wolle sich niemand die Chance auf eine neue Wohnung durch vermeintlich fehlende Unterlagen verbauen. „Aber die Schufa-Auskunft brauche ich erst, wenn ich den Vertrag schließe und nicht schon, wenn ich einer von 500 Bewerbern bin“, betonte Hamburgs oberster Datenschützer auch mit Blick auf die den potenziellen Mietern entstehenden Kosten für solch eine Auskunft.
„Bezogen auf die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten kann ich jederzeit von jedem hamburgischen Unternehmen Auskunft darüber verlangen, wie es das macht“, betonte Fuchs. Makler seien im Sinne des Datenschutzes verantwortliche Stellen.
Stark beschäftigt sei Fuchs zudem mit der aus seiner Sicht notwendigerweise noch stärker werdenden Digitalisierung. „BigData im Gemeinwohlinteresse ist ein großes Thema.“ Es sei gerade viel in der Entwicklung, es gehe darum, Datenräume zu schaffen, Daten zu teilen und Daten nutzbar zu machen, etwa für Forschung und Politik. Es sei deshalb wichtig, gerade mit staatlichen Stellen enger und früher zusammenzuarbeiten. „Wir müssen wegkommen von der Rolle, nur zu mahnen oder zu bremsen.“
Fuchs sieht die Datenschützer nicht nur als Gestalter, sondern auch als Wächter. So hätten die Datenschützer im Zuge der europäischen Zusammenarbeit gegen den Meta-Konzern ein Bußgeld in Höhe von über 400 Millionen Euro für einen Datenschutzverstoß gegenüber Minderjährigen bei Instagram verhängt. In Hamburg wiederum habe der Datenschützer den Flughafen und die Universität verklagt, weil diese sich als mittelbare Unternehmen der Stadt weiter nicht in der Pflicht sehen, ihre Daten im Sinne der Informationsfreiheit offenzulegen. „Das halte ich, das halten wir schlicht für rechtlich falsch.“
Als Erfolg verbucht Fuchs, dass Internetnutzer nun immer häufiger auf den Websites mit einem Klick auf dem Cookie-Banner „alles ablehnen“ und damit große Teile des Trackings personenbezogener Daten verhindern können. Er erinnerte daran, dass die Cookie-Einstellungen keinen Einfluss auf die Darstellung der Website haben dürfen. Das wäre sonst ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht.
Gespannt blickt er auf das Vorgehen des Twitter-Käufers Elon Musk. Twitter habe eine eher simple Technologie, der Wert des Unternehmens bestehe darin, dass Millionen von Menschen miteinander interagieren, sagte Fuchs. Voraussetzung hierfür sei aber eine Moderation der Inhalte, die Musk aktuell jedoch offensichtlich zu weit gehe. Fuchs ist sich sicher: „Würde Twitter mit seinen Algorithmen die Kommunikation auf Twitter nicht moderieren, dann wäre dieses Netzwerk noch hasserfüllter und kaum mehr konstruktiv nutzbar.“
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