Datenschutz - Hamburg:Streit um Gesichtserkennung: Innenbehörde reicht Klage ein

Hamburg (dpa/lno) - Im Streit mit dem Datenschutzbeauftragten um den Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware bei den Ermittlungen zu den G20-Krawallen hat die Hamburger Innenbehörde am Dienstag Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Sie richte sich gegen eine Anordnung des Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar vom Dezember, in der dieser die Löschung einer Vergleichdatenbank mit den biometrischen Gesichtsabdrücken tausender Bürger gefordert hatte, sagte ein Behördensprecher. Ziel sei es, gerichtlich zu klären, ob die vorhandene Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung für den Einsatz der Software ausreichend ist oder eine gesonderte Spezialermächtigung geschaffen werden muss. Innensenator Andy Grote (SPD) hält die vorhandenen Regelungen für ausreichend. Caspar zufolge fehlt für den Einsatz der Software die Rechtsgrundlage.

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Hamburg (dpa/lno) - Im Streit mit dem Datenschutzbeauftragten um den Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware bei den Ermittlungen zu den G20-Krawallen hat die Hamburger Innenbehörde am Dienstag Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Sie richte sich gegen eine Anordnung des Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar vom Dezember, in der dieser die Löschung einer Vergleichdatenbank mit den biometrischen Gesichtsabdrücken tausender Bürger gefordert hatte, sagte ein Behördensprecher. Ziel sei es, gerichtlich zu klären, ob die vorhandene Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung für den Einsatz der Software ausreichend ist oder eine gesonderte Spezialermächtigung geschaffen werden muss. Innensenator Andy Grote (SPD) hält die vorhandenen Regelungen für ausreichend. Caspar zufolge fehlt für den Einsatz der Software die Rechtsgrundlage.

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