Datenschutz - Erfurt:Hasse: Daten von Gästen sollten nicht frei einsehbar sein

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Erfurt (dpa/th) - Gastronomen, die wegen der Corona-Pandemie die Kontakt-Informationen ihrer Gäste sammeln müssen, sind auch dazu verpflichtet, diese Daten nach vier Wochen wieder zu löschen. Darauf macht der Landesdatenschutzbeauftragte Lutz Hasse aufmerksam. "Mit der neuen Grundverordnung gibt es nun eine Rechtsgrundlage. Gaststättenbetreiber müssen diese Daten von ihren Kunden sammeln. Doch sie müssen auch die Löschfristen beachten", sagte Hasse.

Nach der neuen Grundverordnung, die seit einer Woche gilt, müssen Gastronomen von ihren Gästen in geschlossenen Räumen Namen, Wohnanschrift oder Telefonnummer, Datum des Besuchs sowie Beginn und Ende ihres Besuchs dokumentieren.

Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des Thüringer Hotel- und Gaststättenverbandes, sieht die Regelungen in der Verordnung kritisch. "Wir sind Dienstleister und keine Datensammler", sagte Ellinger. Gastwirte seien auch teils unsicher, wie sie mit Gästen umgehen sollen, die die geforderten Angaben verweigerten oder Fantasienamen eintragen. "Wir sind uns durchaus bewusst, dass der gemeinsame Feind das Virus ist", sagte Ellinger. Für die Unternehmer bedeuteten die Regeln aber sehr viel Bürokratie.

"Die Verordnung geht in diesem Punkt schon recht weit", findet Hasse. Betreiber von Gaststätten müssten auch darauf achten, dass die Daten der Gäste nicht frei für jeden Gast einsehbar sein dürfen - etwa auf einer Liste. Einige arbeiteten mit einzelnen Zetteln, die die Gäste dann in eine verschlossene Box stecken. Dies sei schon besser. "In der Tat ist es eine Datensammlung, die durch die Erfassung entsteht", sagte Hasse, "aber ich gehe davon aus, dass die Gastwirte verantwortlich damit umgehen."

Seiner Meinung nach reiche es nicht, die Dokumente mit den Daten einfach in den Müll zu werfen. "Die Daten sollten vernichtet werden - zum Beispiel mit einem Schredder", sagte Hasse.

Die Thüringer FDP-Fraktion hält die Regelung zur Datenerfassung in der Grundverordnung für unverhältnismäßig und hatte sich daher mit einem Brief an Hasses Behörde gewandt. Hasse kündigte an, die Bedenken prüfen zu wollen.

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