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Datenschutz:Betreiber von Internet-Knoten verliert Klage gegen den BND

Leipzig (dpa) - Der Bundesnachrichtendienst darf weiterhin in großem Umfang Daten beim Internet-Knoten De-Cix aus Frankfurt abzapfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage des Betreibers von De-Cix gegen den BND ab. Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, betonte der 6. Senat in seiner Urteilsbegründung. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen.

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Leipzig (dpa) - Der Bundesnachrichtendienst darf weiterhin in großem Umfang Daten beim Internet-Knoten De-Cix aus Frankfurt abzapfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage des Betreibers von De-Cix gegen den BND ab. Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, betonte der 6. Senat in seiner Urteilsbegründung. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen.

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