Datenschutz - Berlin:Berlin will Datenschutz-Bußgeld in Millionenhöhe verhängen

Berlin (dpa) - Das Land Berlin will in absehbarer Zeit ein Bußgeld in Millionenhöhe wegen Verstößen gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängen. "Wir stehen hier aber noch ganz am Anfang", sagte die Sprecherin der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dalia Kues, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Strafe könne einen zweistelligen Millionenbetrag erreichen. Um welches Unternehmen es sich handelt, könne sie aus rechtlichen Gründen im laufenden Verfahren nicht sagen, erklärte Kues.

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Berlin (dpa) - Das Land Berlin will in absehbarer Zeit ein Bußgeld in Millionenhöhe wegen Verstößen gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängen. "Wir stehen hier aber noch ganz am Anfang", sagte die Sprecherin der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dalia Kues, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Strafe könne einen zweistelligen Millionenbetrag erreichen. Um welches Unternehmen es sich handelt, könne sie aus rechtlichen Gründen im laufenden Verfahren nicht sagen, erklärte Kues.

Gleichzeitig bestätigte Kues einen Bericht des Berliner "Tagesspiegel", wonach die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk bereits zwei Bußgeldbescheide gegen ein Unternehmen in Höhe von insgesamt 200 000 Euro verhängt hat. Die betroffene Firma, die ebenfalls nicht genannt wurde, kann gegen die Bußgeldbescheide Rechtsmittel einlegen.

Bislang haben die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer zur Durchsetzung der DSGVO deutlich geringere Bußgelder verhängt. An der Spitze standen bislang Baden-Württemberg und Berlin mit jeweils 50 000 Euro. In Baden-Württemberg waren Gesundheitsdaten im Internet gelandet. Die Datenschutzbeauftragte in Berlin war gegen die App-Bank N26 vorgegangen, die unbefugt Daten ehemaliger Kunden verarbeitet hatte.

Die DSGVO gilt seit 25. Mai 2018. Sie regelt im Kern die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Firmen, Organisationen oder Vereine. Dadurch sollten Nutzer die Hoheit über ihre Daten bekommen. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zudem müssen Unternehmen und Organisationen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Ein Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe wurden auf Basis der DSGVO bislang nur in Frankreich erlassen: Im Januar hatte die französische Datenschutzaufsicht Google ein Bußgeld von 50 Millionen Euro aufgebrummt. Unter anderem seien Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem Speicher-Zeitraum für die Nutzer nicht einfach genug zugänglich.

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