Datenschutz:Behörde wird unabhängig

Die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff geht mit gestärkten Rechten ins neue Jahr: Am 1. Januar tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft, mit der ihre Behörde eine vollständig unabhängige Einrichtung wird. Politische Einflussnahme wird erschwert.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff geht mit gestärkten Rechten ins neue Jahr: Am 1. Januar tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft, mit der ihre Behörde eine vollständig unabhängige Einrichtung wird. Ziel sei, dass "nicht einmal der Anschein einer Einflussnahme" von Regierungsseite auf die Datenschützer entstehe, erklärte Voßhoff am Mittwoch. Bislang stand die Datenschutzbeauftragte unter Aufsicht des Bundesinnenministeriums. Mit der Neuregelung soll die Bundesbeauftragte nur noch dem Parlament verantwortlich sein. Ihre Entscheidungen können gerichtlich angefochten werden. Der Gesetzgeber sei nun "endlich" der seit 1995 bestehenden europäischen Verpflichtung nachgekommen, auf Bundesebene eine völlig unabhängige Datenschutzkontrolle einzurichten, sagte Voßhoff. Zudem gebe es neue Stellen. Dadurch "wird die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in die Lage versetzt sein, ihre wichtige Kontrollfunktion intensiver wahrnehmen zu können", betonte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).

© SZ vom 31.12.2015 / AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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