DatenschutzAusgebremst

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Die Bundesnetzagentur setzt die Vorratsdatenspeicherung vorerst aus - dies könnte das Ende des anlasslosen Datensammelns sein.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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Um die einst so lautstark umkämpfte Vorratsdatenspeicherung war es zuletzt still geworden. Doch nun endet die Sache mit einem Knall, zumindest vorerst: Die Bundesnetzagentur hat die Pflicht zur Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten vorerst ausgesetzt. Und zwar in letzter Minute, denn zum 1. Juli sollte das Ende 2015 beschlossene Regelwerk umgesetzt werden. Auslöser ist eine Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das auf die Klage des Münchner Providers Spacenet die Speicherpflicht für unvereinbar mit EU-Recht erklärt hatte. Die Entscheidung ist zwar noch nicht endgültig, hat aber die Netzagentur wegen "ihrer über den Einzelfall hinausgehenden Begründung" doch veranlasst, die Reißleine zu ziehen: Bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens gibt es keine Bußgelder gegen Netzbetreiber wie die Telekom.

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