Süddeutsche Zeitung

Das Ende der Privatheit:Orwell und Orwellness

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Die Privatsphäre der Bürger wird immer weiter ausgehölt. Der Staat darf sich nicht darauf berufen, dass die Bürger im Netz selbst die Privatsphäre aufgeben.

Heribert Prantl

Die Geschichte vom Frosch ist sehr beliebt in Motivationsseminaren aller Art; neuerdings hört man sie oft von Bürgerrechtlern, verbunden mit der Frage, ob es uns "auf dem Weg in die Überwachungsgesellschaft" nicht ähnlich erginge wie jenem Frosch? Wie also ergeht es dem Frosch?

Die Story ist ebenso schicksalsschwer wie drastisch: Ein Frosch, den man in heißes Wasser wirft, springt sofort wieder heraus. Setzt man ihn dagegen in einen Topf mit kaltem Wasser, das man allmählich erwärmt, bleibt der Frosch drin. Zunächst mag ihm das Wasser, das wärmer wird, angenehm sein. Wird es aber weiter erhitzt, erlahmen die Kräfte des Frosches. Er bleibt sitzen und kommt zu Tode. Was die Geschichte besagt? Die Gesellschaft solle es nicht zulassen, dass der Staat die Temperatur erhöht, also die Kontrolle seiner Bürger immer weiter verstärkt.

Telefonüberwachung, Rasterfahndung, Lauschangriff - seit dem 11. September 2001 ist das, was es schon zuvor an staatlichen Überwachungsmaßnahmen gab, rasant ausgebaut worden. Viele neue Maßnahmen kamen dazu: Die Ortung von Personen durch GPS, der staatliche Zugriff auf Bankkonten, die geheime Durchsuchung privater Computer, die langfristige Speicherung aller elektronischen Spuren des Telekommunikationsverkehrs, Videoüberwachung; es wurden Personenkennziffern verteilt und es wird veranlasst, dass die Menschen durch biometrische Fingerabdrücke und digitalisierte Konterfeis in den Ausweisen besser identifizierbar sind.

Nun soll dem Bundeskriminalamt die Erlaubnis zum Spähangriff in Privatwohnungen erteilt werden - zu Zwecken der Prävention. Die Berufsgeheimnisse der Rechtsanwälte, Strafverteidiger, Ärzte und Journalisten bleiben zwar formell in Kraft; die neuen Überwachungsmethoden nehmen aber darauf keine Rücksicht.

Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte, stellt fest, dass die Überwachung des Bürgers "drastisch zugenommen" habe und konstatiert "Das Ende der Privatsphäre". Winfried Hassemer, der scheidende Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, zeichnet in einem großen Aufsatz Entwicklungslinien des Strafrechts "von der Nachkriegszeit bis heute" nach und kommt zum Ergebnis, dass Ermittlungsmethoden massiv zugenommen haben, von deren Einsatz die Betroffenen nichts wissen. Hassemer sieht die Gefahr, dass der Bürger "zum bloßen Ausforschungsobjekt" wird.

Intimitäten ausposaunt

Die Politiker und die Praktiker der inneren Sicherheit sind wenig schuldbewusst. Sie verweisen nicht nur auf die Terrorgefahr, sondern auf den Exhibitionismus der Handy- und Internet-Gesellschaft: Die Menschen wollten offensichtlich gar nicht mehr unbeobachtet und unbelauscht sein.

Als Kay Nehm Generalbundesanwalt war, pflegte er bei Klagen über die zunehmenden Telefonüberwachungen süffisant seine Erlebnisse bei Reisen mit der Deutschen Bahn zu erzählen. Eine Gesellschaft, die ihre Intimitäten öffentlich in die Handys posaune, habe, das wollte er damit sagen, das Fernmeldegeheimnis aufgegeben. Man brauche sich also über die steigenden Zahlen von Abhöraktionen gar nicht empören.

"Dereliktion" sagen die Juristen, wenn einer sein Eigentum aufgibt; es wird dann zur herrenlosen Sache. Hat die Gesellschaft also das Fernmeldegeheimnis, vielleicht gar den Datenschutz insgesamt, weggeworfen wie ein altes Fahrrad?

Es gibt einen alltäglichen Web 2.0-Narzissmus; er ist kein Unterschichtenphänomen, wie es die Krawallsendungen der Privatsender sind. Das Internet ist ein Entblößungsmedium auch der jungen gehobenen Mittelschichten geworden, die Schamschwelle ist schnell weggeklickt; auf Familienhomepages wird veröffentlicht, was früher im Fotoalbum klebte.

In den sogenannten Sozialen Netzwerken wie MySpace und Facebook, StudiVZ und SchülerVZ stehen persönliche Steckbriefe, dort schreiben Nutzer auf, was sie lieben und hassen, dort klagen sie lustvoll ihr Leid und offenbaren ihre politischen Einstellungen. Aus Orwell wird Orwellness.

Aus der Datenaskese von einst, die das Volkszählungsurteil und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hervorgebracht hat, ist eine Datenekstase geworden, eine Selbstverschleuderung aller nur denkbaren Persönlichkeitsdetails in Wort und Bild.

Was der Staat selbst nach dem 11. September 2001 nicht zu fragen und zu eruieren wagte - im Internet steht es im Schaufenster. Eine staatliche Rasterfahndung in den Sozialen Netzwerken ist womöglich schon jetzt viel erfolgversprechender als eine in den Dateien der Behörden.

Erst allmählich erwacht das Bewusstsein dafür, dass das Internet nichts vergisst. Bei Haustür-Geschäften gibt es bekanntlich den Widerruf, man kann das Zeitschriften-Abo, zu dem man sich überreden hat lassen, wieder stornieren. Ein Storno für Internet-Einträge gibt es nicht; einmal im Netz, immer im Netz.

Das Bundeszentralregister und die Flensburger Verkehrssünder-Datei sind gnädiger. Selbst wenn Internet-Nutzer Informationen über sich längst gelöscht haben - die legalen und illegalen Kopien kursieren. Personalchefs berichten, dass Einträge in Google Karrieren zunichte gemacht haben. Mit der Privatsphäre im Netz ist es wie mit einem Ei: einmal angeschlagen, immer angeschlagen; einmal aufgeschlagen, immer aufgeschlagen.

Muss man also die Bürger vor sich selbst schützen? Spiros Simitis, er war einst der erste Datenschutzbeauftragte in Deutschland und später Vorsitzender des nationalen Ethikrates, macht sich Gedanken darüber. Und die Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt spricht davon, dass der Staat Garant der Privatsphäre sein müsse.

Das bedeutet wiederum, dass er dort, wo er selbst als Sicherheitsstaat die Privatsphäre massiv gefährdet, sich zur Rechtfertigung und Entschuldigung nicht auf ein Fehlverhalten der Bürger berufen kann. Handy-Posaunisten und Internet-Exhibitionisten können nicht die Grundrechte für andere und schon gar nicht für die Gesellschaft insgesamt aufgeben. Der Sicherheitsstaat darf sich also nicht darauf berufen, dass die Bürger selbst ihre Privatsphäre aufgegeben hätten.

Die Sensibilität, die es in der Web-Gemeinde bei Online-Eingriffen des Staats gibt, muss gegenüber den Selbstgefährdungen noch wachsen. Und damit ist man wieder beim Frosch-Beispiel: Nicht nur die Sicherheitsbehörden, auch Bürger selbst drehen den Temperaturregler hoch. Tierforscher halten freilich Trost bereit: Sie konnten im Experiment zeigen, dass der Frosch auch bei allmählicher Temperaturerhöhung merkt, ob und wann es ihm zu heiß wird. Dann springt er aus dem Topf, wenn Randhöhe und Öffnung es zulassen.

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SZ vom 24.04.2008/woja
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