Dannenröder Wald:"Wir haben Angst, dass Menschen sterben"

Räumung Dannenröder Forst

Polizisten nehmen im Dannenröder Forst eine Aktivistin fest, die sie zuvor aus einem Baumhaus geholt hatten.

(Foto: Boris Roessler/dpa)

Die Gegnerinnen und Gegner des Ausbaus der Autobahn A 49 beklagen, dass die Polizei zunehmend rücksichtslos gegen sie vorgeht. Die Polizei verweist dagegen auf Zwillen und Stahlkugeln, die sie im Wald gefunden hat. Streit gibt es auch um die Frage, ob das Land Hessen den Bau stoppen könnte

Von Matthias Drobinski, Frankfurt

In der Auseinandersetzung um die Rodung eines Teils des Dannenröder Waldes für den Bau der Autobahn A 49 erheben die Besetzerinnen und Besetzer schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Sie gehe zunehmend rücksichtslos gegen die Menschen vor, die auf Bäumen oder in Holzkonstruktionen schwebend versuchen, die Räumungen zu behindern, hieß es auf einer Pressekonferenz. "Wir haben Angst, dass Menschen sterben". Eine Frau liege mit einem Wirbelbruch im Krankenhaus, weil die Polizei ein Seil durchschnitten habe. Eine gekennzeichnete Sanitäterin habe einen Unterarmbruch erlitten, es gebe zahlreiche Prellungen. Auch sei in mehr als 20 Metern Höhe ein Elektroschock-Taser eingesetzt worden.

Die Polizeidirektion Mittelhessen hatte nach einigem Zögern zugegeben, dass ein Polizist das Seil durchtrennt hatte, er habe es für eine Falle gehalten. Sie verwies ihrerseits auf den Fund von Zwillen und Stahlkugeln in einem Erdloch im Wald. Dazu sagte einer der Besetzer: "Niemand von uns weiß, was andere Menschen möglicherweise irgendwo vergraben haben." Es könne sich auch um eine Falschmeldung der Polizei handeln.

Rechtsfehler in der Baugenehmigung?

Streit gibt es auch um die nun veröffentlichte Begründung des Urteils, mit dem das Bundesverwaltungsgericht im Juni den Einspruch der Umweltschutzorganisation BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss zurückgewiesen hatte. Das Urteil weise auf einen Rechtsfehler in der Baugenehmigung hin, Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) könne ein Planergänzungsverfahren einleiten, ein wasserrechtliches Gutachten einholen und den Bau zumindest vorübergehend stoppen.

Das hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie und Verkehr erklärte dagegen, die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts ändere "nichts am Urteil und an der Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses". Es gebe bereits ein Gutachten, das belege, dass das Grundwasser der Region auch nach dem Autobahnbau ausreichend geschützt sei.

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