Damals und Heute:Die Chuzpe des Opfers

Schwer beeindruckt war der Strafverteidiger von der Art und Weise, wie Anton Schlecker die Täter beim Lösegeld herunterhandelte.

Von Hans Holzhaider

Dem Rechtsanwalt Hans-Christoph Geprägs ist der Prozess gegen die beiden Schlecker-Entführer noch in lebhafter Erinnerung. Er verteidigte damals den Angeklagten Herbert J.. "Am eindrücklichsten für mich war die Chuzpe, mit der Anton Schlecker damals die Erpresser um fast die Hälfte ihrer Forderung auf 9,6 Millionen herunterhandelte", sagt Geprägs. Schlecker hatte, wie sich im Lauf des Prozesses herausstellte, für solche Fälle eine Versicherung über zehn Millionen Mark abgeschlossen. In Deutschland wurden nur bei der Entführung von Richard Oetker 1976 (21 Millionen) und Jan Philipp Reemtsma 1996 (30 Millionen) höhere Lösegelder bezahlt.

Wilhelm H. und Herbert J. wurden zu je dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt, H. Bruder Dieter bekam siebeneinhalb Jahre. H., der an Lymphdrüsenkrebs litt, starb schon ein Jahr nach der Verurteilung im "Seniorenknast" in Singen. J., der aus einem Weinbauerndorf an der Mosel stammte, wurde in die Justizvollzugsanstalt Diez an der Lahn verlegt, wo er die üblichen zwei Drittel seiner Haftstrafe verbüßte. Auch er ist mittlerweile verstorben.

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