Dänische Minderheit in Schleswig-Holstein:SSW bleibt von Fünf-Prozent-Hürde befreit

Der Südschleswigsche Wählerverband darf seine Mandate im Landtag von Schleswig Holstein behalten, obwohl er bei der Wahl nur 4,6 Prozent der Stimmen erhalten hatte. Das hat das Landesverfassungsgericht entschieden - geklagt hatten unter anderen Mitglieder der Jungen Union.

Das Landesverfassungsgericht hat die Klagen gegen das Ergebnis der Landtagswahl in Schleswig-Holstein vom Mai 2012 abgewiesen. Mit der Entscheidung bleibt die Regierungsmehrheit von SPD, Grünen und SSW unangetastet.

In dem Verfahren ging es im Kern um die Frage, wie der von der Fünf-Prozent-Hürde befreite Südschleswigsche Wählerverband (SSW) rechtlich zu behandeln ist. Die Partei genießt als Vertreterin der dänischen Minderheit einen Sonderstatus. Bei der Landtagswahl errang sie deswegen drei Mandate, obwohl sie nur 4,6 Prozent der Stimmen erhielt.

Dagegen klagten unter anderen führende Mitglieder der CDU-Nachwuchsorganisation Junge Union. Sie argumentierten, dass der SSW inzwischen keine Partei der dänischen Minderheit mehr sei, sondern sich zu sämtlichen Themen äußere. Dies wiesen die Richter zurück. Der SSW sei nach wie vor die Partei der dänischen Minderheit. Im Übrigen gehöre es "notwendig" zum Wesensmerkmal einer politischen Partei, sich zu sämtlichen Themen zu äußern, sagte Gerichtspräsident Bernhard Flor bei der Urteilsbegründung.

Der SSW behält damit seinen rechtlichen Sonderstatus und seine drei Sitze. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde aber prinzipiell für rechtens erklärt.

Gerichtspräsident Flor hatte nach der mündlichen Verhandlung im Juni keinerlei Tendenzen erkennen lassen. Nur eine erneute Neuwahl-Anordnung wie bei der umstrittenen Entscheidung von 2010, als das Gericht das damalige Wahlgesetz für verfassungswidrig erklärte, nannte er unwahrscheinlich.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: