Cum-Ex-Geschäfte:Hamburg brach womöglich Europarecht, als es Steuerschuld der Warburg-Bank verjähren ließ

Ein Gutachten des Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass die Hansestadt dem Institut einen unerlaubten Vorteil verschafft und dadurch den Wettbewerb verzerrt hat.

Von Peter Burghardt und Jörg Schmitt, Hamburg

In der Steueraffäre um mutmaßliche Cum-Ex-Geschäfte der Hamburger Warburg-Bank könnten Hamburgs Finanzbehörden gegen Europarecht verstoßen haben. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Bundestages, Fachbereich Europa, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Es sei "von dem Vorliegen einer verbotenen, nicht gerechtfertigten Beihilfe" auszugehen, heißt es in dem Papier.

Ende 2016 hatte Hamburg eine Steuerschuld in Höhe von 47 Millionen Euro zugunsten der Warburg-Bank verjähren lassen, obwohl damals bereits gegen das Finanzinstitut ermittelt wurde. Ende 2017 wies das Bundesfinanzministerium die Hansestadt an, Ansprüche in Höhe von 43 Millionen Euro durchzusetzen. Bei beiden Summen handelte es sich um Kapitalertragssteuern, die der Bank im Zuge der mutmaßlichen Cum-Ex-Geschäfte zu Unrecht erstattet worden sein sollen.

Der damalige Warburg-Aufsichtsratschef Christian Olearius traf sich seinen Tagebuchaufzeichnungen zufolge 2016/17 mehrfach mit dem damaligen Bürgermeister Olaf Scholz, die SZ berichtete. Der heutige Finanzminister, Vizekanzler und SPD-Kanzlerkandidat Scholz soll deshalb 2021 vor einem Untersuchungsausschuss in Hamburg aussagen. Der Bundestag, Fachbereich Europa, kam nun zu dem Schluss, dass es den Wettbewerbsregeln der EU widersprach, als Hamburgs Finanzbehörde die mutmaßliche Warburg-Steuerschuld verjähren ließ. Mit staatlichen Mitteln sei der der Warburg-Bank dadurch ein finanzieller Vorteil verschafft worden, Banken stünden am innereuropäischen Kapitalmarkt zueinander im Wettbewerb. Es sei davon auszugehen, "dass es zu Wettbewerbsverfälschungen und Auswirkungen auf den zwischenstaatlichen Handel kam", schreiben die Gutachter.

Sollte die EU-Kommission derselben Ansicht sein, dann könnte sie die deutschen Behörden demnach dazu verpflichten, die 47 Millionen Euro samt Zinsen trotz nationaler Verjährung von Warburg einzutreiben. Hamburg versucht die Ansprüche inzwischen allerdings bereits geltend zu machen und verlangt von Warburg Rückzahlungen von Steuererstattungen in dreistelliger Millionenhöhe, die Bank wehrt sich gerichtlich. Das Landgericht Bonn hatte das Institut zur Zahlung von 176 Millionen Euro verurteilt, Warburg ging vor dem Bundesgerichtshof in Revision.

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