Süddeutsche Zeitung

Wahlrecht:Wie funktioniert die Bundestagswahl?

Erststimme, Zweitstimme, Überhang- und Ausgleichsmandate - wie war das noch mal? Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl.

Wer wird gewählt?

Zwar dreht sich vor der Wahl fast alles um die Kanzlerkandidaten, gewählt wird die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler von den Bürgern aber nur indirekt. Mit den Kreuzen auf dem Stimmzettel wählen sie die Abgeordneten des Bundestags. Der Bundestag ist das deutsche Parlament, also die Volksvertretung, die für die Gesetzgebung zuständig ist. Seine Mitglieder sind die einzigen direkt von den Bürgern gewählten Politiker auf Bundesebene. Im Bundestag sitzen mindestens 598 Parlamentarier, es können durch Überhang- und Ausgleichsmandate aber mehr werden. Diese Parlamentarier sind es dann, die den Bundeskanzler wählen.

Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?

Mit der Erststimme entscheidet sich jeder Wähler direkt für einen Kandidaten, der seinen Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Den Sitz im Parlament bekommt der Bewerber mit den meisten Stimmen, die einfache Mehrheit genügt dabei. Insgesamt ist Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt, ebenso viele Abgeordnete werden also direkt gewählt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Regionen im Parlament vertreten sind. Die Erststimme wird durch das Kreuz auf der linken Seite des Stimmzettels abgegeben.

Die Zweitstimme in der rechten Spalte des Stimmzettels ist ein Votum für eine Partei. Der Anteil der Zweitstimmen entscheidet, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält und bestimmt deshalb, welche Fraktionen eine mehrheitsfähige Regierung bilden können. Wen sie ins Parlament nach Berlin entsenden, legen die Parteien vorher über Listen in den Bundesländern fest. Weil das Wahlsystem diese Verhältniswahl der Parteien um direkt gewählte Kandidaten ergänzt, heißt es "personalisierte Verhältniswahl".

Jede Partei erhält ihrem Anteil an Zweitstimmen entsprechend eine Anzahl an Sitzen im Bundestag. Die werden erst mit den direkt gewählten Kandidaten besetzt. Sind dann noch Sitze frei, werden sie an die Kandidaten der Landeslisten vergeben.

Es ist erlaubt, sich bei Erst- und Zweitstimme jeweils für eine andere Partei zu entscheiden. Einige Wähler machen das ganz bewusst und "splitten" ihre Stimme, in dem sie bei der Erststimme eine der meistens aussichtsreicheren großen Parteien CDU, CSU oder SPD wählen und die Zweitstimme an eine "kleine" Partei vergeben. Jeder Wähler darf auf dem Stimmzettel auch nur ein Kreuz machen und so auf seine andere Stimme verzichten. Verboten ist aber, pro Stimme mehr als ein Kreuz zu setzen oder Kommentare zu schreiben - damit wird der Stimmzettel ungültig.

Was sind Überhangmandate und warum sind sie problematisch?

Erlangt eine Partei mehr Direktmandate in den Wahlkreisen, als ihr durch ihren Anteil an bundesweiten Zweitstimmen zukommen, entstehen für sie Überhangmandate. Die direkt gewählten Kandidaten erhalten ihren Sitz im Bundestag trotzdem und die Gesamtanzahl der Abgeordneten erhöht sich.

Vorgesehen sind 598 Sitze im Bundestag, die nach dem Stimmenverhältnis der Zweitstimme auf die Parteien verteilt werden. Jeder weitere Sitz, den eine Partei aufgrund eines Überhangmandats erhält, verfälscht dieses Gleichgewicht. Bei der Bundestagswahl 2009 hatte die Union alle 24 damals entstandenen Extra-Sitze gewonnen. Die anderen Parteien bekamen dafür keinen Ausgleich. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Wahlsystem im Jahr 2012 für verfassungswidrig erklärt, weil dabei Überhangmandate in einem Umfang anfallen würden, "der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt". Der Bundestag beschloss daraufhin eine Reform des Wahlrechts, die bei der Bundestagswahl 2013 zum ersten Mal griff.

Was ist seit der Wahlrechtsreform 2013 neu?

Überhangmandate werden seither ausgeglichen, damit die Verteilung der Sitze den Anteilen entspricht, die die Wähler mit ihrer Zweitstimme bestimmt haben. Die sogenannten Ausgleichsmandate können allerdings zu einem gewaltig aufgeblähten Bundestag führen. Bei der zurückliegenden Wahl wurden vier zusätzliche Sitze durch Überhangmandate geschaffen (alle für die Union), was insgesamt 29 Ausgleichsmandate nötig machte (13 für die CDU, zehn für die SPD, vier für die Linke und zwei für die Grünen). Statt 598 saßen von 2013 an also 631 Abgeordnete im Bundestag. Maximal können 800 Sitze vergeben werden.

Wer legt fest, wen ich wählen kann?

Wenn Parteien mindestens fünf Abgeordnete im Bundestag, in einem Landtag oder im Europäischen Parlament haben, werden sie automatisch zur Bundestagswahl zugelassen. Sind sie in keinem dieser Parlamente vertreten, wollen aber dennoch antreten, müssen sie zuerst eine Prüfung durch den Bundeswahlausschuss bestehen. War die erfolgreich, fehlen für den Schritt auf den Stimmzettel noch Unterschriften von Unterstützern. Wie viele benötigt werden, hängt von der Anzahl der Wahlberechtigten im Bundesland ab, mehr als 2000 sind es aber in keinem Fall. Die Landeslisten ergeben sich aus einer anonymen Wahl innerhalb der Partei.

Die Direktkandidaten in den Wahlkreisen werden von ihrer Partei aufgestellt. Wer parteilos kandidieren will, muss vorher 200 Unterschriften von Wahlberechtigten aus seinem Wahlkreis sammeln.

Was sind Spitzenkandidaten?

Der Bewerber auf dem ersten Platz einer Liste heißt Spitzenkandidat. Normalerweise ist das - zumindest bei den großen Parteien CDU und SPD - der Kanzlerkandidat. Aber auch die anderen Parteien setzen die Bewerber an die Spitze ihrer Liste, die in der Regierung wichtige Ministerposten einnehmen würden. Spitzenkandidaten stehen oft im Mittelpunkt des Wahlkampfes und geben der Partei ein Gesicht. Während CDU/CSU (Angela Merkel), SPD (Martin Schulz) und FDP (Christian Lindner) je einen Spitzenkandidaten haben, treten die Grünen mit dem Duo Katrin Göring-Eckardt und Cem Özdemir, die Linke mit Dietmar Bartsch und Sahra Wagenknecht an. Spitzenkandidaten der AfD sind Alice Weidel und Alexander Gauland.

Was ist die Fünf-Prozent-Hürde und welchen Zweck hat sie?

Sitze im Bundestag bekommen nur die Parteien, für die mindestens fünf Prozent aller Wähler mit ihrer Zweitstimme abgestimmt haben. Die Regel soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien den Bundestag zersplittern und dann keine Mehrheit gefunden werden kann. Eine solche "Sperrklausel" ist auch in anderen Ländern üblich: In Dänemark liegt sie nur bei zwei, in der Türkei sogar bei zehn Prozent.

Ausnahmen von der deutschen Fünf-Prozent-Hürde sind möglich: Wenn eine Partei über die Erststimmen mindestens drei Direktmandate erlangt, wird ihr Anteil an Zweitstimmen trotzdem in Bundestagssitze umgerechnet, auch wenn er unter fünf Prozent liegt. Ebenso müssen Parteien von nationalen Minderheiten keine fünf Prozent erreichen. In Deutschland sind das Dänen, Friesen und Sorben. Direktmandate gelten immer, über die Erststimme gewählte Kandidaten ziehen auch dann in den Bundestag ein, wenn die Partei des Kandidaten wegen der Fünf-Prozent-Hürde nicht berücksichtigt wird.

Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt. Sollte er vorzeitig aufgelöst werden, wird die Wahl vorgezogen. Zuletzt ist das im Jahr 2005 unter Kanzler Gerhard Schröder passiert. Gewählt wird immer an einem Sonntag, in diesem Jahr am 24. September. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer darf wählen?

Wählen darf, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, volljährig ist und mindestens drei Monate lang seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hatte. Insgesamt sind 61,5 Millionen Menschen wahlberechtigt.

Wo kann ich wählen und was brauche ich dafür?

Jeder Wahlberechtigte bekommt per Post eine "Wahlbenachrichtigung". In dem Brief steht, in welchem Wahllokal er abstimmen darf. Am Wahltag muss jeder Wähler seinen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Denn nur, wer sich ausweisen kann, erhält den Stimmzettel.

Wie wähle ich, wenn ich nicht in mein Wahllokal gehen kann?

Wer am Wahlsonntag nicht in das ihm zugeteilte Wahllokal gehen kann oder will, darf per Post abstimmen. Die sogenannte Briefwahl muss bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Das geht schriftlich oder persönlich, aber nicht am Telefon. Anträge können frühestens etwa vier Wochen vor der Wahl und, für Spätentschlossene, bis zum Freitagabend davor gestellt werden.

Damit die ausgefüllten Stimmzettel rechtzeitig zur Auszählung am Wahlsonntag vorliegen, sollten sie spätestens am Mittwoch davor abgeschickt werden. Eine Briefmarke braucht nur, wer aus dem Ausland abstimmt.

Wann werden Prognosen und Ergebnisse veröffentlicht?

Prognosen und Hochrechnungen dürfen erst verkündet werden, wenn die Wahllokale geschlossen sind. Das vorläufige amtliche Ergebnis wird vom Bundeswahlleiter bekannt gegeben. Meistens dauert die Auszählung bis zum späten Abend.

Wann tritt die neue Bundesregierung ihr Amt an?

Nach der Wahl verhandeln die Parteien darüber, wer sich zu einer Koalition zusammenschließt. Ist eine mehrheitsfähige Koalition gefunden, einigt sie sich auf das Regierungsprogramm und die Minister. Anschließend wählt der Bundestag den Bundeskanzler, der in der Regel der Kandidat der stärksten Koalitionspartei ist. Spätestens 30 Tage nach der Wahl muss der Bundestag erstmals zusammenkommen - auch, wenn dann noch keine Koalition gebildet ist.

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