Ein Problem, das in Zeiten der medialen Ausdifferenzierung immer häufiger wird: Wenn so viele Leute durcheinanderreden und ihre Version der „Wahrheit“ hinauströten, und allesamt bei voller Lautstärke, angriffslustig, teils auch mit unübersehbarem Missionseifer, dann ist es gar nicht so leicht zu beantworten, welche Version am Ende eigentlich hängen bleibt. Also: bei einem selbst. Als Leser, als Leserin. Was merkt man sich? Außer dem Getöse, natürlich. Und haben Gerichte noch irgendeine Chance, die „Wahrheit“ zu beschützen?
Bericht zu Potsdamer Treffen„Correctiv“-Enthüllungen: Was ist wahr und was übertrieben?
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Was darf Journalismus? Mit dieser Frage haben sich zwei Gerichte anlässlich der „Correctiv“-Reportage aus dem Jahr 2024 befasst.
Collage: Florian Gmach; Bilder: shutterstockDas Medienunternehmen „Correctiv“ löste 2024 mit einer Reportage über das Potsdamer „Remigration“-Treffen bundesweite Proteste aus. Zwei Landgerichte monieren nun Schludrigkeiten in der Darstellung. Doch das heißt nicht, dass sie falsch ist.
Von Ronen Steinke
