Triage:Das Recht darf die Ärzte nicht alleinlassen

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Ein Fachkrankenpfleger und eine Ärztin beraten sich während ihrer Schicht auf der Intensivstation der Uniklinik in Kiel. (Foto: dpa)

Auch in Deutschland werden nun Intensivbetten oder Beatmungsgeräte knapp. Dann müssen Mediziner die furchtbare Entscheidung treffen, wer gerettet wird und wer sterben muss. Der Gesetzgeber schweigt dazu. Das darf nicht so bleiben.

Kommentar von Stefan Ulrich

Fast jeder hat schon eine Pflichtenkollision erlebt und weiß, wie belastend sie ist, insbesondere für pflichtbewusste Menschen. Etwa im Beruf. Der eine Chef erwartet unverzüglich die Erledigung der einen Aufgabe, der andere Chef die einer anderen Aufgabe, sofort. Beides zugleich geht nicht.

In besonders krassem Ausmaß sind Ärzte einer solchen Pflichtenkollision ausgesetzt: am Unfallort, wenn nicht alle Schwerverletzten zugleich gerettet werden können; in der Notaufnahme, wenn mehrere lebensbedrohlich erkrankte Menschen eintreffen; nach einem Erdbeben, wenn es oft Tage dauert, bis genügend Rettungskräfte da sind.

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Besonders peinigend ist die Lage nun in der Corona-Pandemie. Sie ist kein plötzliches Ereignis wie ein Unfall oder ein Erdstoß. Vielmehr war seit Monaten vorhersehbar, dass es in diesem Spätherbst und Winter in deutschen Krankenhäusern zu so schrecklichen Situationen kommen könnte wie bereits im Frühjahr in Bergamo oder Straßburg - dass Intensivbetten oder Beatmungsgeräte nicht mehr ausreichen, um all die Kranken zu retten, die eigentlich gerettet werden könnten.

In einem Krankenhaus im sächsischen Zittau ist es nun offenbar so weit gekommen. Ärzte mussten darüber entscheiden, wer die rettende Behandlung bekommt und wer nicht. Die Medizin spricht von Triage, ein Fachbegriff, der vom französischen trier - sortieren, auslesen - kommt. Dieses Auslesen ist eine Entscheidung über Leben und Tod. Vielen weiteren Medizinern in vielen weiteren Kliniken Deutschlands könnte sie in den kommenden Wochen bevorstehen.

Die Leerstellen des Rechts müssen Berufsverbände, Ethiker und die Gewissen der Mediziner ausfüllen

In solchen ethischen Extremsituationen bräuchten die Mediziner Hilfe vom Recht. Es ist seine Aufgabe, den Menschen Leitlinien zu geben, wie sie sich in derartigen Konflikten, die in der Pandemie ja massenweise vorkommen können, richtig entscheiden können. Doch das Recht macht es sich hier zu einfach. Im Grundgesetz steht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Das Verfassungsgericht folgert daraus, dass Leben nicht gegen Leben aufgerechnet werden darf. Doch was folgt daraus für die Ärzte in Zittau, zu denen mehr Todkranke gebracht werden als sie behandeln können?

Das Recht schweigt dazu - oder begnügt sich mit abstrakten Hilfskonstruktionen wie einer rechtfertigenden Pflichtenkollision. Die Leerstellen müssen Berufsverbände, Ethiker, Juraprofessoren und die Gewissen der behandelnden Mediziner ausfüllen. Viele fordern, diejenigen bevorzugt zu behandeln, die die größere Heilungschance haben. Andere berufen sich auf die noch zu erwartende Lebenszeit eines Patienten. Wieder andere wollen das Los entscheiden lassen. Und das Recht schweigt weiter.

Das ist in einem Rechtsstaat kaum erträglich. Und in einem parlamentarischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik unerträglich. Hier gilt, dass das von den Bürgern gewählte Parlament wesentliche Fragen, die die Grundrechte betreffen, selbst klärt. Und was könnte wesentlicher sein als die Frage, welches Leben gerettet werden soll und welches nicht.

Auch die Schutzpflicht des Staates für das Leben der Menschen gebietet es, dass die Abgeordneten dies klären. Tun sie das nicht, setzen sie die Ärzte einem unangemessenen Druck aus. Und sie machen es Angehörigen schwer, Entscheidungen in Extremsituationen zu akzeptieren. Denn das Mindeste, was sie erwarten dürfen, ist, dass hier gleiches Recht für alle gilt.

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