Neue Corona-Regeln:Was sich ändert - und was bleibt

Coronavirus - Walchensee

Hinweis auf den Mindestabstand am oberbayerischen Walchensee

(Foto: dpa)

Vor einem Monat wurde das öffentliche Leben in Deutschland wegen der Corona-Pandemie weitgehend heruntergefahren. Nun werden die Auflagen gelockert. Ein Überblick.

Was sich ändert

  • Geschäfte mit einer Ladenfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Begrenzung nicht. Wann wo geöffnet wird, entscheiden die Länder.
  • Das Hochfahren des Unterrichts wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Die ersten Schüler kommen in Sachsen für Prüfungsvorbereitungen in die Schulen zurück. Andere Länder wie Hamburg beginnen am Dienstag mit dem Abitur. Berlin und Brandenburg beginnen mit den Prüfungen, als Erste hatten aber Hessen und Rheinland-Pfalz begonnen.
  • An Hochschulen dürfen Prüfungen stattfinden. Labore, Bibliotheken und Archive dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.
  • Zoos öffnen ebenfalls wieder, in manchen Regionen schon am Montag.
  • Sachsen führt als erstes Bundesland am Montag eine flächendeckende Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften ein. Auch in Bayern müssen künftig beim Einkaufen und im ÖPNV Masken getragen werden. Dort allerdings erst vom 27. April an. Mecklenburg-Vorpommern führt die Pflicht am 27.4. zunächst nur für den Personennahverkehr ein.
  • Sachsen erlaubt auch Gottesdienste wieder, die anderswo noch verboten bleiben. Erlaubt sind allerdings maximal 15 Teilnehmer.
  • Friseure dürfen ihre Läden voraussichtlich ab 4. Mai wieder öffnen.

Was bleibt wie bisher

  • Die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern gelten weiterhin.
  • Kitas bleiben geschlossen, die Notbetreuung soll aber ausgeweitet werden. Auch hier regeln die Länder selbst, wie sie vorgehen. In Hamburg etwa will man das Angebot für Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden verstärken.
  • Großveranstaltungen bleiben bis mindestens zum 31. August verboten. Was alles unter "Großveranstaltung" fällt, wird noch geklärt. Bundesligaspiele vor Publikum werden in dieser Saison nicht mehr stattfinden.
  • Universitäten und andere Hochschulen bleiben geschlossen. In den meisten Bundesländern startet das neue Semester - allerdings nicht mit herkömmlichen Vorlesungen und Seminaren, sondern nur mit digitalen Lehrveranstaltungen.
  • Krankschreibungen per Telefon bei Erkältungssymptomen bleiben weiterhin möglich. Wer ein Attest braucht, muss nicht persönlich zum Arzt.
  • Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden. Touristische Übernachtungen sind nicht gestattet. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung.
  • Restaurants und Bars dürfen nur Außer-Haus-Service anbieten.
  • Geschlossen bleiben auch Kultureinrichtungen, Schwimmbäder, Spielplätze, Fitnesscenter, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.
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