Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie:Diese Einschränkungen gelten künftig in Deutschland

Coronavirus in Deutschland: Absperrung in Bad Wörishofen

Ob Groß- oder Kleinstadt, Ansammlungen im öffentlichen Raum sind deutschlandweit nicht gestattet. Im Bild: Die Bahnhofsstraße in Bad Wörishofen.

(Foto: Bernd Feil/imago images)

Kanzlerin Merkel stellt die neuen Regeln während einer Pressekonferenz vor, sie sollen erst mal für zwei Wochen gelten. Ein Überblick.

Bund und Ländern haben sich auf ein Beschlusspapier zur Eindämmung des Coronavirus in Deutschland geeinigt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich in einer Telefonkonferenz auf weitreichende Maßnahmen, die mindestens zwei Wochen lang in Deutschland gelten sollen. Länderspezifische Abweichungen kann es jedoch geben. Bayern kündigte beispielsweise an, an weiterreichenden Maßnahmen festhalten zu wollen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sprach für NRW gar "von einem Kontaktverbot bis zum 19. April".

Diese Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus gelten jedoch künftig deutschlandweit - ein Überblick:

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als seinem Begleiter/seiner Begleiterin ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten. "Besser zwei Meter", sagte Kanzlerin Merkel.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Mehr als zwei Menschen dürfen sich also nicht zusammen draußen aufhalten - es sei denn es sind Menschen aus dem gemeinsamen Haushalt. Es bleibt demnach also erlaubt mit einem Freund, einer Freundin spazieren zu gehen - nicht aber gleichzeitig mit zwei Freunden. Ausnahmen sollen gelten für: Beerdigungen, Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus gesellschaftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Aber: In Bayern darf man ohne triftigen Grund auch weiterhin niemanden treffen, der nicht zur Familie gehört. Und in Hessen ist es nur noch allein erlaubt, die Wohnung zu verlassen - außer jemand braucht Unterstützung.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben erlaubt. Aus den Regelungen einzelner Bundesländer geht hervor, dass auch Ehe- und Lebenspartner aufgesucht werden dürfen. Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen sind durch die Landesregierungen weitgehend eingeschränkt oder, etwa in NRW, bis auf Ausnahmen untersagt.
  • Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen "sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel", so Merkel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen auch sanktioniert werden. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), Bayerns Landesvater Markus Söder (CSU), Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) und die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), kündigten Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten in Höhe von 25 000 Euro sowie bei besonders heftigen Verstößen weitere strafrechtliche Konsequenzen bis zur Freiheitsstrafe an.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben aber weiter möglich.
  • In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Der letzte Punkt gilt insbesondere für Geschäfte, die weiterhin offen bleiben. Dazu gehören etwa Supermärkte, Baumärkte, Apotheken und Drogerien.

Einzelne Länder formulieren ihre Beschlüsse teils schärfer. So ist in Bayern, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland das Verlassen der häuslichen Unterkunft "ohne triftigen Grund untersagt".

Die Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben. Etliche Landesregierungen, etwa von Bayern, Baden-Württemberg, NRW, Brandenburg oder Hamburg wollen jedoch verschiedene Regelungen bis zum 19. April gelten lassen.

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