Änderung des Infektionsschutzgesetzes:Seehofer: Bundestag muss Heft des Handelns übernehmen

Der Bundesinnenminister begrüßt die Einigung von Bund und Ländern über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Die Beteiligung des Parlaments sichere "sowohl die Legitimität als auch die Qualität der Beschlüsse".

Die Bundesregierung will einen Gesetzentwurf für eine verbindliche Notbremse vorlegen. Dieser Entwurf solle "im engen Einvernehmen mit den Ländern und dem Bundestag" auf den Weg gebracht werden und "eine direkt verbindliche und umfassende Notbremse für Kreise ab einer Inzidenz von 100" vorsehen, heißt es. Unterhalb einer Inzidenz von 100 sollen demnach die bestehenden Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz fortgelten und die Länder damit ihre Zuständigkeit behalten. Darüber besteht Einigkeit zwischen Bund und Ländern. Die stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung, Ulrike Demmer, teilte mit, dass sich das Bundeskabinett in einer vorgezogenen Sitzung am kommenden Dienstag mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes befassen wird. Eine für Montag geplante Runde der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde abgesagt.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) begrüßte die Einigung zwischen Bund und Ländern. "Es ist zwingend notwendig, dass im 13. Monat der Pandemie das Parlament das Heft des Handelns in die Hand nimmt und damit auch Verantwortung übernimmt", sagte Seehofer der Süddeutschen Zeitung. Je länger die Pandemie dauere, desto mehr stelle sich die Frage, ob für die Bürger einschneidende Beschlüsse auf der Basis von Verordnungen gefasst werden könnten. "Die Beteiligung des Parlaments sichert sowohl die Legitimität als auch die Qualität der Beschlüsse", sagte Seehofer.

"Es sind ja alle Beteiligten im Boot"

Zur Diskussion über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Demmer: "Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, das Infektionsschutzgesetz zu ändern. Ziel ist es, bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen. Geplant sei eine Gesetzesänderung, die kommende Woche beschlossen werden soll. Die Kabinettssitzung soll daher von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen werden. In der Änderung sollen bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden, welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Inzidenz über 100 liegt.

"Es sind ja alle Beteiligten mit im Boot", sagte Demmer auf die Frage, ob sie von einer schnellen Novelle des Gesetzes ausgehe. Bund und Länder würden mit allen Bundestagsfraktionen sprechen. Eine bundeseinheitliche Umsetzung der Notbremse sei für sie mit dem Begriff eines bundeseinheitlichen Lockdowns vergleichbar, sagte Demmer.

Zuletzt hatte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) gesagt, eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes könnte in kürzester Zeit erfolgen. "Es kann schnell gehen, wenn die Beteiligten alle wollen", sagte Schäuble im ZDF-"Heute-Journal". In den beiden kommenden Sitzungswochen könne man entweder den Bund ermächtigen, bundeseinheitliche Regelungen für Corona-Maßnahmen zu erlassen. Dazu brauche man eine Zustimmung des Bundesrats. Oder man könne "bestimmte Regeln für die Länder verbindlich vorgeben durch Bundesgesetz". Dem müsse der Bundesrat nicht zustimmen, sagte Schäuble. Zur Not könne dies auch in einer Sitzungswoche passieren.

Intensivmediziner unterstreichen Forderung nach hartem Lockdown

Zuletzt hatten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs von Nordrhein-Westfalen und Bayern, Armin Laschet (CDU) und Markus Söder (CSU), für einen kurzen und harten Lockdown plädiert. Dagegen gab es Widerstand unter anderem aus von der SPD geführten Ländern.

Auch die Intensivmediziner in Deutschland fordern einen harten Lockdown von zwei bis drei Wochen, um die weitere Überlastung der Intensivstationen zu verhindern. Aktuell seien 4 474 Intensivbetten in deutschen Krankenhäusern mit Covid-19-Patienten belegt, sagte Gernot Marx, der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

Schon jetzt sei - egal, was passiere - nicht mehr abzuwenden, dass die Intensivmediziner bis Ende April über 5000 Patienten zu versorgen haben werden. Wenn nichts geschehe, werde die Zahl der Intensivpatienten höher steigen als während der zweiten Welle. Auf deren Höhepunkt, Anfang Januar, wurden fast 5800 Covid-Fällen auf Intensivstationen erreicht. Derzeit seien nur noch rund 2 000 sogenannte High-Care-Betten frei. Diese werden aber nicht nur für Covid-19-Patienten benötigt, sondern auch für andere Notfälle wie Herzinfarkte, Schlaganfälle oder Verkehrsunfälle.

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