Coronavirus:Welche Maßnahmen jetzt gelten

Corona in Deutschland: Ein Schaufenster in Dresden

Passantin und Schaufenster in Dresden: doch keine fünf Tage Osterruhe für den Einzelhandel.

(Foto: Sebastian Kahnert/dpa)

Der Lockdown wird bis zum 18. April verlängert, wie Bund und Länder beschlossen haben. Aber zu einer fünftägigen Osterruhe kommt es nun doch nicht. Die aktualisierten Regeln im Überblick.

Von Anna Ernst

Mehr als elf Stunden lang haben Bund und Länder am Montag bis in die Nacht hinein über die weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie diskutiert, bevor sie sich auf einen Beschluss einigen konnten. Am Mittwochvormittag aber mussten sich Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten spontan erneut zusammenschalten, um ihren Plan zu überarbeiten.

Nun steht fest: Der aktuell geltende Lockdown in Deutschland wird bis zum 18. April verlängert. Doch die Idee eines fünftägigen Oster-Lockdowns ist vom Tisch. Kanzlerin Angela Merkel hat die Idee, Gründonnerstag und Karsamstag zu "Ruhetagen" zu bestimmen, am Mittwoch als "Fehler" bezeichnet und wieder zurückgenommen. Die aktualisierten Maßnahmen im Überblick.

Strengere Regeln in Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100

Die im vergangenen Monat vereinbarte "Notbremse" bei den Öffnungen soll konsequent umgesetzt werden, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner auf mehr als 100 steigt. Weitere Öffnungen bleiben dann aus. In den betroffenen Landkreisen sollen außerdem zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören könnten etwa:

  • Eine Pflicht, medizinische Masken auch im Auto zu tragen, wenn man eine Person mitnimmt, die nicht dem eigenen Haushalt angehört
  • Verpflichtungen, überall dort Schnelltests einzuführen, wo die Abstandsregeln nicht konsequent eingehalten werden können
  • Ausgangsbeschränkungen
  • Verschärfte Kontaktbeschränkungen

Keine "Ruhetage" über Ostern

Die Ostertage sollten, so die Idee, genutzt werden, um die dritte Welle zu durchbrechen. Das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben sollte über fünf Tage weitestgehend heruntergefahren werden. Die Idee, den 1. April (Gründonnerstag) und den 3. April (Karsamstag) als zusätzliche "Ruhetage" zu definieren, hat die Bundesregierung aber zurückgezogen. Die Kirchen sollten dem Oster-Lockdown-Plan zufolge gebeten werden, Gottesdienste nur virtuell abzuhalten. Was die Absage der Osterruhe für sie bedeutet, ist noch unklar.

Von Reisen wird abgeraten

Lange gerungen haben Ministerpräsidenten und Kanzlerin um Lockerungen für Urlaubsmöglichkeiten. Gerade die nördlichen Bundesländer hatten sich für einen "kontaktarmen Urlaub" an der Küste eingesetzt. Dieses Signal bleibt nun aus.

Es gibt zwar kein Verbot, aber einen sehr deutlichen Appell: Auf "nicht zwingend notwendige" Reisen im Inland und auch im Ausland möge verzichtet werden - "auch hinsichtlich der Ostertage". Für Reisende, die das Land verlassen, gelten dabei weiterhin die Regeln:

  • Wer aus einem ausländischen Risikogebiet zurückkehrt, muss eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Erst nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis beendet werden.
  • Für Hochrisikogebiete, in denen ansteckendere Virusvarianten stark vertreten sind, gilt bereits seit dem 8. März eine 14-tägige Quarantänepflicht, die auch weiterhin strikt einzuhalten ist.

Darüber hinaus will die Bundesregierung die Airlines zu konsequenten Tests von Crews und Passagieren verpflichten. Dazu soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Künftig sollen sich Reisende dann schon vor dem (Heim-)Flug nach Deutschland testen müssen.

Beschluss setzt auf mehr Tests

Sämtliche Maßnahmen setzen auf die Hoffnung, Infektionsketten durch deutlich mehr Tests durchbrechen zu können. Seit dem 8. März trägt der Bund bereits die Kosten für einen Schnelltest pro Woche (Stichwort: Bürgertest). Eine "Taskforce Testlogistik" ist dafür verantwortlich, dass ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen.

In Kitas und Schulen sollen die Testmöglichkeiten "mit der steigenden Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests" ausgebaut werden. Sprich: Je mehr Tests vorhanden sind, desto mehr sollen sie dort eingesetzt werden. Angestrebtes Ziel an Schulen sind zwei Tests pro Woche für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler. Bei Kitas gilt das Gleiche für die Erzieherinnen und Erzieher.

Bislang sind sich Bund und Länder noch unsicher, ob man bei geimpften Personen auf Schnelltests verzichten kann. Das Robert-Koch-Institut soll nun an einem Bericht arbeiten, der Klarheit bringen soll, ob Geimpfte "mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind", dass sie bei den Testkonzepten außen vor bleiben dürfen.

"Modellprojekte" mit Lockerungen

In einigen ausgewählten Kommunen sollen die Bundesländer befristete Modellprojekte einführen und dabei erproben, ob Öffnungsschritte mit strengen Tests möglich sind. Im Beschluss heißt es dazu: "Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle."

Neue Beratungen nach Ostern

Am 12. April werden Angela Merkel und die Länderchefs erneut per Videokonferenz über die Lage beraten. Dann wird zu klären sein, welche Wirkungen die bisherigen Maßnahmen hatten, wie Test- und Impfstrategie voranschreiten - und ob der aktuelle Lockdown nach dem 18. April beendet werden kann.

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