Corona-Pandemie:Bund will schärfere Regeln von November an

Mit einer Reihe teils strenger zusätzlicher Maßnahmen will die Regierung die weitere Ausbreitung des Virus bremsen. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Regierung hervor.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Vom 4. November an könnten deutschlandweit zusätzliche Maßnahmen in Kraft treten, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder hervor. Die Vorlage wird derzeit zwischen den SPD- und den unionsregierten Ländern abgestimmt.

Die Maßnahmen sollen bis Ende November befristet und nach Ablauf von zwei Wochen überprüft und erneut beraten werden. Ziel sei es, die neuen Infektionen so weit zu senken, dass sich Familien in der Weihnachtszeit treffen können.

Dazu bedarf es jetzt erneut wie schon im Frühjahr "einer gemeinsamen Anstrengung", heißt es in der Beschlussvorlage. Die Lage sei wieder sehr ernst. "Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate", heißt es. Aber Bund und Länder würden mit Zuversicht in die Zukunft schauen, die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer würden Hoffnung geben, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im kommenden Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen könne.

Geplant sind folgende Maßnahmen:

  • Schulen, Kindergärten: Schulen und Kindergärten bleiben offen, es soll weitere Schutzmaßnahmen durch die Länder geben.
  • Treffen privat und öffentlich: Der Kontakt ist auf ein Mindestmaß zu verringern. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll ab sofort nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sein. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
  • Besuche und Reisen: Bürgerinnen und Bürger sollen generell auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, verzichten. Das gelte auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote dürften nur noch für notwendige Zwecke zur Verfügung gestellt werden, nicht mehr für touristische Reisen.
  • Freizeit: Alle Institutionen und Einrichtungen, die mit Freizeit zu tun haben, sollen geschlossen werden. Dazu gehören Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen. Auch Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen werden geschlossen. Das gilt auch für Bordelle.
  • Gastronomie: Clubs, Bars und Restaurants müssen ebenfalls schließen, ausgenommen sind, wie schon im Frühling, die Lieferung und Abholung außer Haus.
  • Gesundheit, Körperpflege: Physiotherapie-Praxen dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Auch Friseursalons dürfen unter Auflagen öffnen. Schließen müssen dagegen Fitnessstudios, Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoostudios und ähnliche Betriebe.
  • Einzelhandel: Der Einzelhandel darf geöffnet bleiben, die Anzahl der Kunden wird auf einen Kunden pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt.
  • Unternehmen: Überall dort, wo es möglich ist, sollen Unternehmen Heimarbeit ermöglichen. Alle von der Schließung betroffenen Unternehmen sollen eine Nothilfe bekommen, um für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.
  • Krankenhäuser, Pflegeheime, bestimmte Risikogruppen: Besonders geschützt werden sollen wohl Gruppen in bestimmten Einrichtungen. Dazu gehören Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioreneinrichtungen und Behindertenheime. Dafür sollen gesonderte Schutzvorkehrungen ergriffen werden. Zugleich soll darauf geachtet werden, dass diese Personen nicht komplett isoliert werden. Es soll Schnelltests für regelmäßige Checks der Bewohner und Patienten geben.

Die Kosten der Maßnahmen übernimmt der Bund.

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