Der Bundestag hat am Donnerstag weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen, um Auswirkungen der Corona-Epidemie abzumildern. Ein Paket von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht unter anderem eine erneute Ausweitung von Corona-Tests vor, um vor allem Pflegekräfte und Pflegebedürftige besser zu schützen. Ein Paket von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht eine befristete Erhöhung des Kurzarbeitergelds bei einer längeren Bezugsdauer vor. Am Freitag soll auch der Bundesrat das Gesetz billigen.
Die Beschlüsse im Überblick:
Anhebung des Kurzarbeitergeldes
Generell gibt es als Kurzarbeitergeld bereits jetzt 60 Prozent des letzten Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Nun soll es ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent erhöht werden. Ab dem siebten Bezugsmonat sollen es künftig 80 Prozent oder 87 Prozent sein. Dies soll bis längstens 31. Dezember 2020 gelten. Das Gesetz sieht unter anderem auch einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld vor.
Ausweitung von Corona-Tests
Das Bundesgesundheitsministerium kann die gesetzliche Krankenversicherung per Verordnung verpflichten, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich zu bezahlen. Damit werden Tests zum Beispiel auch dann möglich, wenn jemand keine Symptome zeigt. Im Umfeld besonders gefährdeter Personen - etwa in Pflegeheimen oder Krankenhäusern - soll verstärkt auf Corona-Infektionen getestet werden.
So können Infektionen früh erkannt und Infektionsketten effektiv unterbrochen werden. Gesundheitsämter sollen Tests ebenfalls über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen können. Das gleiche gilt für Tests auf Immunität, sobald klar ist, dass eine Immunität für einen längeren Zeitraum möglich und die Person dann nicht mehr ansteckend ist. Die Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse melden. Außerdem müssen Gesundheitsämter übermitteln, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist künftig auch, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat. Die Daten werden pseudonymisiert an das Robert-Koch-Institut übermittelt.
Bonus für Pflegepersonal
Alle Beschäftigten in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie) in Höhe von bis zu 1000 Euro. Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die Corona-Prämie ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1500 Euro aufstocken.
Die höchste Prämie erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen den Bonus erhalten. Finanziert werden soll die Prämie zunächst von den gesetzlichen Pflegekassen. In der zweiten Jahreshälfte wollen das Gesundheits- und Finanzministerium festlegen, in welchem Umfang der Bund zur Finanzierung beiträgt.
Mehr Hilfen für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro - abweichend von den derzeit geltenden Vorgaben - auch anderweitig verwenden, beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen. Dies gilt zeitlich befristet bis zum 30. September. Der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld wird erleichtert.
Mehr Mittel für Gesundheitsämter
Für die 375 Gesundheitsämter werden 50 Millionen Euro bereitgestellt, vor allem um die Digitalisierung voranzutreiben. Zudem wird beim Robert-Koch-Institut dauerhaft eine Kontaktstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.
Ausweitung von Grippeimpfungen
Ärzte sollen mehr saisonalen Grippeimpfstoff vorab bestellen können, ohne Regressforderungen der Krankenkassen wegen unwirtschaftlicher Verordnung befürchten zu müssen. Bisher übernehmen die Krankenkassen Kosten nur für eine begrenzte Menge an Grippeimpfstoff-Vorräten. Ziel der Regierung ist es, dass mehr Menschen gegen die Grippe geimpft werden, damit das Gesundheitswesen nicht zusätzlich durch eine neuerliche Grippewelle belastet wird.
Vorerst kein Immunitätsausweis
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im Gesetzentwurf vorgesehen, dass Bürger, die die Corona-Erkrankung überstanden haben, einen Immunitäts-Pass erhalten können. Kritiker warnten allerdings, dass noch gar nicht sicher sei, ob Corona-Patienten nach ihrer Genesung wirklich eine Immunität erwerben. Außerdem befürchten sie, dass es zu einer Spaltung der Gesellschaft kommen könnte, wenn Bürger mit Immunitätsausweis sich wieder völlig frei bewegen und an Veranstaltungen teilnehmen könnten, Menschen, die noch nicht erkrankt seien, das aber nicht dürften. Das könne auch dazu führen, dass sich Gesunde bewusst mit dem Virus infizierten. Der Minister will weiter an dem Projekt festhalten, hat allerdings den Deutschen Ethikrat zunächst um eine Einschätzung gebeten.