Das Coronavirus macht auch vor den hohen christlichen Feiertagen nicht Halt. Gottesdienste gehören auch am Osterwochenende zu den untersagten, weil infektionsträchtigen Veranstaltungen - so bitter das für die Gläubigen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Verbot nun bestätigt. Ein Argument lassen die Richter jedoch nicht gelten: Dass man Gottesdienste ja auch online abhalten oder zu Hause im Stillen beten könne.
Coronavirus:Karlsruhe bestätigt Verbot von Gottesdiensten
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Gottesdiensten in Deutschland bestätigt. Damit können an Ostern keine Messen stattfinden.
(Foto: dpa)- Auch an Ostern wird es keine Gottesdienste in deutschen Gebetshäusern geben. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Freitag das Verbot von Messen.
- Der Grund: Die Ansteckungsgefahr sei einfach zu groß.
- Dennoch pochten die Karlsruher Richter auf das Ablaufdatum der strengen Anti-Corona-Maßnahmen.
Wolfgang Janisch, Karlsruhe


