Pandemie:Was es braucht, um als Corona-Genesener zu gelten

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Für Geimpfte ist der Nachweis ihrer Immunität kein Problem, Apotheken wie hier in München stellen das Zertifikat aus, ebenso Ärzte und Impfzentren. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Geimpfte erhalten ihr Zertifikat in Arztpraxen, Apotheken oder Impfzentren. Aber wie genau sollen Genesene nachweisen, dass sie immun gegen Covid-19 sind?

Von Sara Maria Behbehani, Berlin

Die sogenannte 3-G-Regel ist vielerorts bereits umgesetzt: Demnach stehen Bereiche des öffentlichen Lebens nur noch Menschen offen, die entweder geimpft, getestet oder genesen sind. In diesem Zusammenhang ist viel über die Geimpften und die Getesteten gesprochen worden - wie der jeweilige Nachweis zu erbringen ist, dürfte den meisten inzwischen klar sein. Eine der drei Gruppen fiel in den Diskussionen jedoch kaum ins Gewicht, wohl auch, weil sie die mit Abstand kleinste Gruppe bildet: die der Genesenen. Zwar gelten in Deutschland inzwischen knapp vier Millionen Menschen als vom Coronavirus genesen. Das heißt jedoch nicht, dass all diese Menschen auch nach der 3-G-Regelung als Genesene weitere Freiheiten für sich beanspruchen können.

Denn Freiheiten als Genesener erhält nur, wer innerhalb der letzten sechs Monate positiv auf das Coronavirus getestet worden ist - mittels PCR-Test. Weder ein Antigen-Schnelltest, noch ein Antikörper-Nachweis sind ausreichend. "Nach Ablauf dieser Frist und bevor eine Impfung stattgefunden hat, gilt die Person als nicht vollständig geimpft und eben auch nicht als genesen", heißt es beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Zudem muss das positive Testergebnis 28 Tage zurückliegen. Was aber ist nun zu tun, wenn man diese Voraussetzungen erfüllt?

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Dafür gibt es laut RKI und BMG entsprechende Genesenenzertifikate. Diese können wie die Impfnachweise in die zur Verfügung gestellten Apps geladen werden, sei es die Corona-Warnapp oder die Covpass-App.

Leicht sind diese jedoch noch nicht zu bekommen. "Seit Juni stellen Apotheken das digitale Impfzertifikat für vollständig Geimpfte aus, seit Juli auch das digitale Impfzertifikat für Genesene", teilt Christian Splett mit, Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Ein digitales Genesenenzertifikat aber gebe es hier bisher noch nicht. "Dazu muss erst noch die Coronavirus-Testverordnung geändert werden, um ein unbürokratisches Abrechnungsverfahren zu ermöglichen." Das Portal des Deutschen Apothekerverbandes sei aber technisch vorbereitet, sodass die Apotheken die Genesenenzertifikate dann über ein sicheres Modul wie bei den Impfzertifikaten erstellen könnten.

Genesene müssen sich nur einmal impfen lassen

Laut Bundesgesundheitsministerium können solche Genesenenzertifikate zurzeit in Arztpraxen ausgestellt werden, die das Webportal von IBM nutzen. Dafür müssen die Menschen auf ihren einst positiven PCR-Test zurückgreifen. Arztpraxen, denen das entsprechende Testergebnis nicht vorliegt, sind nicht berechtigt, einen Nachweis auszustellen.

Nach sechs Monaten verfällt der Status "genesen". Lassen sich Menschen dann impfen, gelten sie als genesene Geimpfte und benötigen auch für diesen Nachweis ihren positiven PCR-Test ebenso wie den Impfausweis. Diese Genesenenimpfzertifikate gibt es in Arztpraxen wie auch Apotheken. Der vollständige Schutz tritt bei den Genesenen laut Stiko sofort nach der ersten Impfung in Kraft. Auch gelten sie nach einer Impfung als vollständig geimpft. Eine zweite Impfung ist bislang nicht vorgesehen.

Bis vor Kurzem hieß, Genesene sollten sich erst sechs Monate nach ihrer Covid-19-Erkrankung impfen lassen. Inzwischen ist das schon vier Wochen nach einer überstandenen Infektion möglich, sollte laut Stiko aber je nach Symptomatik abgewogen werden und ist nicht für alle ratsam.

So unterscheidet die Stiko nach Personen mit einer symptomatischen Sars-CoV-2-Infektion: Hier empfiehlt sie die Impfung nach wie vor sechs Monate nach der Infektion. Bei Personen mit einer asymptomatischen Sars-CoV-2-Infektion kann die empfohlene einmalige Impfung vier Wochen nach der Diagnose erfolgen. Und bei Personen, die bereits einmal gegen Covid-19 geimpft wurden und danach noch am Coronavirus erkranken, soll die zweite Impfung in der Regel sechs Monate nach Ende der Covid-19-Symptome erfolgen.

Ob und wann auch bei genesenen Geimpften zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Auffrischimpfung nötig ist, um den Impfschutz aufrechtzuerhalten, ist noch nicht klar.

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