Corona-Beschränkungen in Europa:Wohin darf man noch reisen?

09.04.2020, Füssen im Allgäu, Negative Auswirkungen wegen Corona-Virus-Pandemie, Autobahn A7- richtung Österreich Grenz

Zwischen Füssen im Allgäu und der österreichischen Grenze leitet die bayerische Polizei den wenigen Verkehr auf eine Ausfahrt. Jedes Fahrzeug wird bei der Einreise kontrolliert.

(Foto: Bernd Feil/M.i.S. via www.imago-images.de/imago images/MiS)

Am besten nirgendwohin, sagt die Bundesregierung. Wer trotzdem von einem Land ins andere muss, für den gilt in Europa zu Corona-Zeiten ein Geflecht komplizierter Regeln. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Daniel Brössler und Matthias Kolb, Brüssel

Die Welt ist kleiner geworden. Im Kampf gegen die Ausbreitung der Covid-19-Krankheit ist das freie Reisen in Europa 25 Jahre nach Inkrafttreten der Schengen-Regeln zumindest vorübergehend Geschichte. Wer trotzdem reisen muss oder will, steht einem Geflecht komplizierter Regeln gegenüber. Ein Überblick.

Wohin darf ich reisen?

Die Empfehlung der Bundesregierung lautet: ohne triftigen Grund nirgendwohin. Die ursprünglich bis Ende April geltende weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wird noch einmal verlängert. Unklar ist, bis wann. Abgeraten wird von allen nicht notwendigen, touristischen Reisen - insbesondere auch wegen der Unwägbarkeiten, die einer Rückreise im Wege stehen können. Das schließt Reisen innerhalb der EU ein.

Wer dennoch ins Ausland reisen will, wird an den deutschen Außengrenzen von der Bundespolizei zwar nicht aufgehalten, wohl aber von der Grenzpolizei der meisten Nachbarländer. Polen, Tschechien, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Belgien und Dänemark führen an den eigentlich offenen Schengen-Grenzen wieder Kontrollen durch. Hinzu kommt: Wer aus dem Ausland zurückkehrt, muss sich in der Regel in eine zweiwöchige Quarantäne begeben. Ausgenommen sind neben Berufspendlern Geschäftsreisende mit dringenden Terminen und Transitreisende, soweit keine Covid 19-Symptome vorliegen.

Warum herrschen an verschiedenen Grenzen unterschiedliche Regeln?

Grundsätzlich soll nach Deutschland nur noch einreisen, wer einen triftigen Grund hat, etwa Berufspendler. Auch der Warenverkehr soll fließen, wobei Industrie und Handel dennoch über Behinderungen klagen. So wie die meisten EU-Staaten hat auch Deutschland wieder Grenzkontrollen an den Binnengrenzen eingeführt, allerdings nicht an allen. Betroffen sind Österreich, die Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark. Kontrolliert wird auch, wer mit dem Flugzeug aus Italien oder Spanien einreisen will. Dies wurde soeben bis zum 4. Mai verlängert. Dass es zu den Niederlanden und Belgien keine Kontrollen gibt, hat nicht zuletzt politische Gründe. Das Bundesinnenministerium nennt neben der Nachbarschaft zu Risikogebieten als weiteres Kriterium die Zustimmung der betroffenen Bundesländer. Und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet hat sich mit Erfolg gegen Kontrollen an den Grenzen zu Belgien und Holland gewehrt.

Sind diese Kontrollen eigentlich erlaubt?

Momentan bilden 26 Staaten den Schengen-Raum. Er ist benannt nach jenem Ort in Luxemburg, wo Frankreich, Deutschland und die Benelux-Staaten 1985 den schrittweisen Abbau von Personenkontrollen vereinbart hatten. Heute gibt es eine enge Kooperation auch in Polizei-, Justiz- und Asylfragen. Die Regeln sehen vor, dass Grenzkontrollen nur ausnahmsweise, vorübergehend und unter strengen Bedingungen zulässig sind. Berufen kann sich ein Staat etwa auf "anhaltende schwerwiegende Mängel bei den Kontrollen an den Außengrenzen" oder auf "eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit", etwa durch Terrorismus. Die Aussetzung soll auf 30 Tage begrenzt sein und eigentlich maximal auf sechs Monate verlängert werden. Die EU-Kommission soll über Maßnahmen informiert werden und die Begründung prüfen. Ein Vetorecht hat sie nicht, könnte aber Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

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Welche Position hat die EU-Kommission?

Die Behörde überwacht die Einhaltung der EU-Verträge, die das Recht auf freien Personen- und Warenverkehr garantieren. Zunächst wurde sie überrumpelt, als EU-Staaten eigenmächtig Grenzen schlossen. Mitte März veröffentlichte die Kommission Empfehlungen, wonach etwa "grüne Fahrspuren" für Güterverkehr eingerichtet werden sollen, um Lebensmittel oder medizinisches Material zügig zu transportieren.

Wann könnten Grenzen geöffnet werden?

Seriöse Prognosen sind kaum möglich. Allerdings empfiehlt der am Mittwoch vorgestellte Fahrplan von Kommission und Europäischem Rat ein Verfahren. Auf Seite 12 heißt es, dass die Beschränkungen an den Binnengrenzen "auf koordinierte Art" fallen sollten - sobald sich die gesundheitliche Lage auf beiden Seiten der Grenze angeglichen habe und die Menschen die Regeln der physischen Distanzierung akzeptierten. Kommissionschefin Ursula von der Leyen deutete an, dass dieser Fall wohl nicht so bald eintreten werde. Wenn die Regeln zu schnell gelockert würden, könnte "ein starkes Wiederaufflackern des Virus uns zwingen, Maßnahmen wieder einzuführen, die wir gerade behoben haben." Die Kommission dürfte darauf drängen, dass sämtliche Grenzkontrollen verschwinden, wenn dies vertretbar ist. Entscheiden müssen dies die nationalen Regierungen.

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