SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hält in der Corona-Krise einen zweiten Lockdown für unwahrscheinlich. "Ein zweiter Lockdown wird nicht notwendig werden", sagte Lauterbach dem Wirtschaftsmagazin Business Insider. Wichtig sei, dass man klug teste und Infektionsketten effektiv nachverfolge. Schul- und Kitaschließungen halte er für "völlig falsch. Wir können es uns auf keinen Fall leisten, die Schulen und Kitas noch einmal komplett zu schließen." Dies sei aus Lauterbachs Sicht den Kindern nicht zuzumuten. Außerdem seien sie nicht so stark durch das Virus gefährdet. Lehrer und Erzieher sollten allerdings regelmäßig getestet werden, so der Epidemiologe.
Lauterbach kritisierte die von Bund und Ländern am Donnerstag beschlossenen neuen Corona-Regeln: Vor allem, dass sich die Länder nicht auf eine gemeinsame Richtlinie für Feiern geeinigt hätten. "Diese werden als Superspreader-Ereignisse in den kommenden Monaten eine riesige Rolle spielen. Da wäre eine Obergrenze von 25 Personen in privaten Räumlichkeiten und von 50 in angemieteten Räumen eine richtige Lösung gewesen."
Eine grundlegende Änderung wünscht sich Lauterbach bei der häuslichen Quarantäne. Hier würden seiner Ansicht nach sieben Tage genügen, statt wie bislang zwei Wochen. Eine kürzere Isolation könne dazu beitragen, dass die Quarantäne-Regeln besser eingehalten würden.
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Protest-Camp
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot eines Protestcamps von Gegnern der Corona-Politik der Bundesregierung bestätigt. Das teilte das Gericht am Sonntagabend in Karlsruhe mit. Die Dauermahnwache war vom 30. August bis zum 14. September auf der Straße des 17. Juni geplant, die durch den Tiergarten zum Brandenburger Tor führt und am Rand des Regierungsviertels liegt.
Die Richter in Karlsruhe bestätigten damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Dieses hatte die Einschätzung der Versammlungsbehörde geteilt, dass durch ein solches Camp eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten sei. Der Grund: Die Veranstaltungsteilnehmer würden die Mindestabstände zum Eindämmen der Corona-Epidemie nicht einhalten. Dieser Argumentation schlossen sich die Richter in Karlsruhe an. Mit Blick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit argumentierten sie: Es könne zum Schutz vor Infektionsgefahren auch ein Versammlungsverbot ausgesprochen werden, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Im Fall des geplanten Camps gebe es keine anderen Mittel zur Gefahrenabwehr. Der Antragsteller, der am Samstag auch eine der Anti-Corona-Demonstrationen veranstaltet habe, habe nicht dargelegt, dass er sein Hygienekonzept mit Blick auf "nunmehr vorliegende Erfahrungen" angepasst habe.
Laschet ruft Karnevalisten zum Verzicht auf
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet bittet Karnevalisten wegen der Corona-Pandemie um Verständnis. "In diesem Corona-Jahr mussten und müssen wir alle auf Liebgewonnenes verzichten: Wenn Christen auf ein Osterfest in der Gemeinschaft, die Schützen auf ihr Schützenfest, Weintrinker auf ihr Weinfest, die Fußballfans auf ihre Stadionbesuche verzichten mussten, dann ist doch klar, dass auch der Karneval zur Disposition steht", sagt der CDU-Politiker der Bild am Sonntag.
Er wünsche sich eine gemeinsame Regelung in den benachbarten Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die von den Vereinen mitgetragen werde. "Dann werden die Menschen verstehen, dass wir mit dem Virus nicht so Karneval feiern können wie es üblich war", sagte Laschet. Karneval mit vielen Menschen auf engem Raum und Alkohol sei derzeit schwer vorstellbar.
Angesichts der neuen Corona-Auflagen für Großveranstaltungen in NRW planen die Kölner Karnevalisten bereits einen alternativen Start in die Session am 11.11. - mit deutlich weniger Besuchern. Wegen der Infektionszahlen sei eine Sessionseröffnung in kleiner Runde mit Live-Übertragung im WDR das wahrscheinlichste Szenario, hatte der Präsident des Festkomitees Kölner Karneval, Christoph Kuckelkorn, am Donnerstag erklärt.
Zehntausende demonstrieren in Berlin gegen Corona-Schutzmaßnahmen
In Berlin haben Zehntausende Menschen größtenteils unter Missachtung der Pandemie-Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Regeln demonstriert. Rund um das Regierungsviertel bildeten sich im Wesentlichen drei größere Züge und Kundgebungen. Weitgehend dicht gedrängt und ohne Masken zogen Protestierende vom Brandenburger Tor über die Friedrichstraße, bis die Polizei wegen Nichteinhaltung der Auflagen die Demonstration für beendet erklärte. Eine Kundgebung an der Siegessäule und eine von Reichsbürgern und Rechtsextremisten vor dem Reichtagsgebäude dauerten bis zum späten Nachmittag an. Bei der Auflösung der Demo kam es nach Polizeiangaben auch zu Gewalt.
Nachdem die Polizei die Demonstrationen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen Mitte der Woche zunächst verboten hatte, hatten das Verwaltungs- und letztlich auch das Oberverwaltungsgericht die Demonstrationen erlaubt, das Abstandhalten aber zur Auflage gemacht. Weil die Teilnehmer dies nicht einhielten, forderte die Polizei am Samstag zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auf. Auch das wurde von den Teilnehmern jedoch missachtet. Einige trugen demonstrativ dünne Gardinenstoffe oder groblöchrige Häkelstoffe vor Mund und Nase.
Allein die Teilnehmer der Demonstranten auf der Friedrichstraße schätzte die Polizei auf 18 000. Am Abend sprach sie von Zehntausenden Teilnehmern bei allen Veranstaltungen. Der Hauptteil versammelte sich bei den Veranstaltungen der Stuttgarter Initiative "Querdenken 711", die bereits am 1. August durch Berlin gezogen war und auch dabei die Hygieneregeln missachtet hatte. Zu den Demonstrationen aufgerufen hatten auch Rechtsextreme und Reichsbürger. Sie versammelten sich vor allem auf dem Platz vor dem Reichstagsgebäude. Redner forderten dort einen Sturz der Bundesregierung und beschimpften die Presse.
Hinter den Forderungen von "Querdenken 711" versammelten sich am Brandenburger Tor und vor der Siegensäule Ältere wie Jüngere, darunter auch Familien mit Kindern. Sie trugen Luftballons, Regenbogenflaggen und Plakate mit der Forderung nach Frieden und Freiheit. Daneben schwenkten auch dort Demonstranten Flaggen in den Farben des Deutschen Reichs. Auch unter Rechtsextremen beliebte Symbole und Zahlencodes sowie T-Shirts mit dem Logo der Verschwörungsbewegung "Quanon" waren zu sehen. Viele Slogans bestritten die Gesundheitsgefahr durch das Coronavirus.
Linke Initiativen hatten zu einer Gegendemonstration auf dem Bebelplatz aufgerufen. Am Vormittag versammelten sich dort rund 250 Menschen, die sich vor allem gegen den Einfluss Rechtsextremer auf die Demos gegen die Corona-Regeln wandten. Auf Transparenten forderten sie Toleranz und ein Einstehen gegen Rassismus.
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Präsident der Bundesärztekammer: Polizei muss Quarantäne überwachen
Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten sollen nach dem Willen des Präsidenten der Bundesärztekammer bei ihrer häuslichen Quarantäne durch Polizei oder Ordnungsämter überwacht werden. "Die Amtsärzte sind voll damit ausgelastet, Infektionsketten nachzuverfolgen und Quarantänemaßnahmen einzuleiten", sagte Klaus Reinhardt der Deutschen Presse-Agentur. "Die Überwachung und die Sanktionierung dieser Maßnahmen müssen andere übernehmen, zum Beispiel Polizei und Ordnungsämter."
Bund und Länder hatten am Donnerstag festgestellt, dass sich Rückkehrer aus Risikogebieten unverzüglich in die eigene Wohnung für eine 14-tägige Quarantäne zu begeben haben. Möglichst ab dem 1. Oktober soll die Selbstisolation vorzeitig beendet werden können - durch einen negativen Test frühestens ab dem fünften Tag nach der Rückkehr.
Unterdessen plädiert der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Thomas Fischbach, für eine Maskenpflicht für Lehrer - auch im Klassenzimmer. Er halte eine solche Maskenpflicht "durchaus für sinnvoll", sagte Fischbach der Welt. Der empfohlene Sicherheitsabstand sei in beengten Klassenräumen oft nicht möglich. Frontalunterricht vor der Klasse sei eine ähnliche Situation wie im Chor. "Da können Lehrer zu Superspreadern werden." Bei den jüngsten Corona-Ausbrüchen an Schulen seien es immer Lehrer gewesen, die das Virus von außen hereingetragen hätten. Daher müssten die Betroffenen genau auf Symptome achten, die mit einer Covid-19-Erkrankung einhergehen könnten, "und sich dann sehr schnell und frühzeitig testen lassen".
NRW setzt Maskenpflicht im Schul-Unterricht aus
Nordrhein-Westfalen setzt die umstrittene Maskenpflicht im Unterricht für Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen aus. Die Pflicht zum Tragen von Masken im Schulunterricht ende am 31. August, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Donnerstag. Es gelte aber weiterhin eine Maskenpflicht in Schulgebäuden außerhalb des Unterrichts. Zum Schutz vor Corona-Infektionen müssen bislang seit Beginn dieses Schuljahres alle Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen in NRW einen Mund-Nasen-Schutz auch in der Klasse am Platz tragen. Ausgenommen sind nur die Grund- und Förderschüler der Primarstufe.
Zudem will das Land Großveranstaltungen besser regulieren können - auch gegen den Willen der bislang für die Genehmigung zuständigen Kommunen. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen müssten künftig von den Kommunen mit dem Land NRW abgestimmt werden, kündigte Laschet an. Dies sei auch eine Lehre aus dem Fall Düsseldorf, wo die Stadt ein Konzert mit 13 000 Besuchern genehmigt hatte. Inzwischen ist es auf einen späteren Termin verschoben worden.
Weihnachtsmärkte sowie Wochenmärkte in NRW seien mit besonderen Regeln und der Möglichkeit, Abstände einzuhalten denkbar, sagte Laschet. Wo es zu eng werde aber nicht. Eine allgemeine Entscheidung über Weihnachtsmärkte und Karneval sei noch nicht gefallen. Über die Märkte müsse in den Kommunen gesprochen werden.
In Nordrhein-Westfalen wird es für private Feiern zuhause weiterhin keine Teilnehmerbegrenzungen geben. Für Feiern außer Haus wie Hochzeiten, Beerdigungen oder runde Geburtstage gelte dagegen weiter die Obergrenze von 150 Personen, sagte Laschet. Der Staat werde nicht in den privaten Bereich der Menschen in ihren Wohnungen eingreifen. An diesem Prinzip halte das Land auch in der derzeitigen Phase sinkender Infektionszahlen fest. Laschet appellierte aber an die Menschen, sich bei Feiern verantwortungsvoll zu verhalten, vor allem, wenn Alkohol im Spiel sei.
Sollte die Zahl der Corona-Infizierten in einzelnen Regionen Nordrhein-Westfalens wieder stark ansteigen, will das Land künftig flexibler reagieren können. Statt eines pauschalen Lockdowns soll es in NRW dann zu einer lokalen "Corona-Bremse" kommen. Kreise mit hohen Infektionswerten sollten "ein passgenaues lokales Maßnahmenpaket" mit dem Land abstimmen, sagte Laschet.
Bei den Bußen für Maskenverweigerer bleibt NRW über den bundesweiten Mindestsätzen: Bis zu 150 Euro müsse zahlen, wer in öffentlichen Bussen und Bahnen ohne Mund-Nasenschutz unterwegs sei. Auch, wenn Bund und Länder sich auf einen Minimalkonsens von 50 Euro Bußgeld geeinigt hätten, bleibe NRW bei seinem strengeren Vorgehen, sagte Laschet.
RKI erwartet Impfstoff bis Anfang 2021
Das Robert Koch-Institut rechnet damit, dass es zum Beginn des kommenden Jahres Impfstoffe gegen das neue Coronavirus gibt. "Nach aktuellem Kenntnisstand wird erwartet, dass bis Anfang 2021 ein oder mehrere Covid-19-Impfstoff(e) in der Europäischen Union zugelassen und erste Produktionschargen verteilt und vertrieben werden könnten", heißt es im jüngsten Epidemiologischen Bulletin vom Donnerstag.
Es sei allerdings damit zu rechnen, dass nicht von Anfang an genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen werde. Deshalb solle die Ständige Impfkommission ein Konzept erarbeiten, wie die dann verfügbaren Bestände mit dem bestmöglichen Nutzen eingesetzt werden könnten. Dieses Prinzip heißt Priorisierung. Dabei seien ethische Aspekte für eine gerechte Verteilung von besonderer Bedeutung. Die Priorisierung solle dafür sorgen, bestmöglich zur Vermeidung von schweren Erkrankungen und Todesfällen beizutragen.
Bund und Länder finden keine Einigung zu Privatfeiern
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat an diesem Donnerstag per Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten gesprochen, um die Linie in der Corona-Politik abzustimmen. Am Nachmittag informierte sie bei einer Pressekonferenz zusammen mit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) über die Ergebnisse.
Bei den umstrittenen Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis konnten sich Bund und Länder nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmerzahlen einigen. Der Beschlussvorlage zufolge hätte Merkel die Teilnehmerzahl auf 25 beschränkt wollen. Zumindest aber sollten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. Bei privaten Veranstaltungen und Feiern außerhalb des Privatbereichs sollten künftig 50 Teilnehmer erlaubt sein. Die Bürgerinnen und Bürger werden dazu aufgerufen, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar seien.
Verständigt haben sich Bund und Länder darauf, die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September zu beenden. Wer hingegen aus einem Risikogebiet zurückkehre, solle sich unverzüglich in Quarantäne begeben und diese frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. Diese Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober 2020 gelten.
Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert und bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder verhängt werden. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen - "an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten". Angestrebt wird, dass sich Rückkehrer künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen.
Angestrebt wird, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht entschädigt werden, wenn die Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.
Zudem soll bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro erhoben werden. Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) habe in der Diskussion aber ein Mindestbußgeld abgelehnt und erklärt, er werde die Regelung in seinem Bundesland nicht mitmachen, was er in einer Protokollnotiz festhalten lassen wollte. Haseloff habe seine Ablehnung damit begründet, dass sich die Menschen in seinem Land an die Corona-Regeln hielten. In Bayern hingegen sollen die Verstöße weiterhin deutlich teurer sein als im Rest von Deutschland. Im Freistaat sollen auch künftig 250 Euro fällig. Merkel hatte den Vorschlag eines Mindestbußgeldes in die Beratungen eingebracht. Das Mindestbußgeld soll allgemein bei Verstößen gelten, nicht nur in Bussen und Bahnen. Bisher gibt es in den Ländern einen "Flickenteppich" aus unterschiedlichen Regelungen.
Bund und Länder sind sich einig, dass Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind, bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden sollen. Zu solchen Veranstaltungen gehören etwa Volksfeste, größere Konzerte, Festivals oder Dorf-Schützenfeste. Sie sollen bis mindestens zum Ende des Jahres verboten bleiben. Ausnahmen kann es in Regionen mit sehr geringen Infektionszahlen geben, wenn sichergestellt sei, dass die Teilnehmer ausschließlich aus dieser Region oder aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Entwicklungen kommen.
Der Fußball und andere Sportarten müssen noch bis Ende Oktober ohne Besucher auskommen. Eine Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende Oktober Regelungen für einen einheitlichen Umgang mit Publikum bei bundesweiten Sportveranstaltungen vorschlagen.
Gute Nachrichten gibt es für gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Kinderkrankengeld: Ihnen werden fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt, Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.
Außerdem soll die Digitalisierung in Schulen vorangetrieben werden. Der Bund will die Länder mit einem Sofortprogramm von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen. Bund und Länder wollen zudem daran arbeiten, dass mehr Coronavirus-Tests möglich werden.