Coronavirus:Wer Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung hat

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekommt eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus. (Foto: Jan Pauls/dpa)

Laut Robert-Koch-Institut haben bisher 1,9 Millionen Menschen in Deutschland eine Booster-Impfung erhalten. Es könnten aber viel mehr sein.

Von Julia Hippert

Bereitwillig streckt er den linken Oberarm hin, der Ärmel seines dunkelblauen Poloshirts ist leicht hochgerollt. Der noch geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am Donnerstag eine Corona-Auffrischungsimpfung bekommen. "Ich werbe dafür, dass viele andere das auch tun. Boostern Sie Ihren Impfschutz für den Winter", sagt Spahn.

Zurzeit steigen die Infektionszahlen wieder deutlich. Das Robert-Koch-Institut (RKI) gab die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche am Freitagmorgen mit 139,2 an. Laut Impfdashboard des RKI haben in Deutschland bisher 1,9 Millionen Menschen eine sogenannte Booster-Impfung erhalten. Doch es könnten viel mehr sein.

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:Stiko prüft Empfehlung für Booster-Impfungen für alle

"Eine Entscheidung darüber wird in wenigen Wochen fallen", sagt der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission Mertens. Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt leicht.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine Booster-Impfung für Menschen über 70 Jahre, Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen sowie medizinisches und Pflegepersonal. Ein Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz empfiehlt eine Auffrischungsimpfung hingegen für alle Menschen über 60 Jahre. Das Bundesgesundheitsministerium teilt mit, dass für alle Menschen des oben angegebenen Personenkreises genug Impfstoff zur Verfügung stehe. "Konservativ gerechnet sind das momentan zwischen zehn und 13 Millionen Personen", heißt es aus dem Ministerium.

Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll laut Stiko "frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Bei mRNA-Impfstoffen soll möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen." Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, empfiehlt die Stiko eine Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ab vier Wochen nach Grundimmunisierung. Auch Menschen, die vollständig mit dem Vakzin von Astra Zeneca geimpft wurden, empfiehlt das Bundesgesundheitsministerium eine Booster-Impfung sechs Monate nach Grundimmunisierung.

Rechtlich bindend ist die Impfverordnung, nicht die Stiko-Empfehlung

Die Empfehlung der Stiko bezieht sich zwar nur auf die oben genannten Personengruppen, schließt aber viele andere Menschen deswegen trotzdem nicht aus. Rechtlich bindend ist nämlich nicht die Empfehlung der Ständigen Impfkommission, sondern die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Darin heißt es: Der sich aus der Impfverordnung ergebende Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus "umfasst Folge- und Auffrischimpfungen". Sprich: Jeder, der zu einer Grundimpfung berechtigt ist, kann auch eine Booster-Impfung bekommen. Lediglich die von der Stiko empfohlenen Abstände zwischen Grund- und Auffrischungsimmunisierung seien einzuhalten.

Damit qualifiziert sich jede und jeder ab einem Alter von zwölf Jahren für eine Auffrischungsimpfung - wenn die letzte Impfung mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna mindestens sechs Monate her ist beziehungsweise eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson mindestens vier Wochen zurückliegt. Zwar sieht die Impfverordnung keine Altersbeschränkung vor, diese ergibt sich aber daraus, dass die verimpften Vakzine in Deutschland bisher nur für Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind. Hinzu kommt allerdings, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur Auffrischungsimpfungen aktuell nur für Personen ab 18 Jahren empfiehlt.

Zu den vorhandenen Lagermengen bezieht Deutschland laut Bundesgesundheitsministerium auch weiterhin neuen Impfstoff. "Wir haben Impfstoff mehr als genug", sagte Spahn im RBB-Inforadio. Deshalb sei eine Auffrischung grundsätzlich für alle Alters- und Risikogruppen möglich.

Eine Auffrischungsimpfung erhalten können Impfwillige in Impfzentren, über mobile Impfteams und in Krankenhäusern, aber auch in Praxen niedergelassener Ärzte. Denn: Das Bundesgesundheitsministerium legt nicht nur fest, wer für eine Auffrischungsimpfung in Frage kommt, sondern auch, wer die Kosten und die Haftung bei (sehr unwahrscheinlichen) Impfschäden übernehmen würde, nämlich der Bund.

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