Süddeutsche Zeitung

Koalitionsausschuss zu Corona-Hilfspaket:Der Zehn-Milliarden-Deal

Acht Stunden verhandeln die Spitzen von Union und SPD. Weil jeder der Parteichefs etwas anderes will, verhilft nur eine Menge Geld zu einem klassischen Kompromiss. Die Beschlüsse im Detail.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Acht Stunden harte Diskussionen, sieben Beschlüsse, davon einer unverständlich formuliert. Das ist das Ergebnis des Koalitionsausschusses, der in der Nacht zum Donnerstag in Berlin zu Ende gegangen ist. Es war das erste Treffen der Kanzlerin mit Ministern und Parteichefs unter den Bedingungen der akuten Corona-Krise.

Man hatte zwar die - erlaubte - Nähe gesucht und gemeinsam im Kanzleramt - und nicht virtuell - zusammengesessen. Dennoch dauerte es ungewöhnlich lange, bis sich Union und SPD auf das neue Hilfspaket für Unternehmer und Bürger geeinigt hatten.

Aus Verhandlungskreisen verlautete, das habe vor allem an den Parteichefs von CDU, CSU und SPD gelegen. Einige seien bisher vor allem als Warner wahrgenommen worden. Am Mittwoch seien die Chefs der Parteien aber mit konkreten Forderungen in das Treffen gekommen, um sich auch als Macher profilieren zu können. Das Problem: Sie wollten nicht dasselbe.

Erst ein klassischer Deal brachte den Durchbruch. Die SPD willigte ein, dem Gastrogewerbe die Mehrwertsteuer zu senken. Die Union stimmte dem höheren Kurzarbeitergeld zu. CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sprach von "sehr intensiven Verhandlungen". Sie sei "sehr froh und zufrieden mit dem Ergebnis".

Die Regierungspartner verständigten sich auf ein weiteres Hilfspaket, dessen Maßnahmen bis ins nächste Jahr reichen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sprach am Donnerstag von "einer Menge Geld", die bewegt worden sei; Co-Parteichef Norbert Walter-Borjans von gut zehn Milliarden Euro. Das Geld ist in den bereits beschlossenen 1170 Milliarden Euro an staatlichen Gesamthilfen enthalten. Und das sind die Beschlüsse:

Hinzuverdienst bei Kurzarbeit

Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen ab 1. Mai befristet bis zum Ende des Jahres bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Das gilt für alle Berufe. Damit öffnet die Koalition die bisherigen Regelungen, nach denen Hinzuverdienst nur beschränkt möglich war.

Höheres Kurzarbeitergeld

Die SPD hatte darauf gedrungen, das Kurzarbeitergeld bis August auf 80 Prozent des Gehalts zu erhöhen und bei Geringverdienern bis zur Höhe des Mindestlohnes aufzustocken. Die Union hatte das abgelehnt. Wie die beiden Seiten nachher um Details gefeilscht hatten, sieht man dem Kompromiss an. Kleinteiliger geht es kaum. Wer mindestens 50 Prozent seiner Arbeitszeit wegen der Corona-Pandemie in Kurzarbeit ist, erhält vom vierten Monat an 70 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts und vom dem siebten Monat an 80 Prozent davon. Haushalte mit Kindern bekommen entsprechend 77 Prozent, später 87 Prozent. Diese Regel gilt bis Ende des Jahres. Für Bezieher geringer Einkommen gibt es jedoch nichts extra.

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Verlängertes Arbeitslosengeld I

Wer schon vor der Corona-Krise arbeitssuchend war, hat jetzt wegen des wirtschaftlichen Niedergangs kaum Chancen, einen neuen Job zu finden. Weil auch die Arbeitsagenturen nur eingeschränkt arbeiten, sollen alle diejenigen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I zwischen dem 1. Mai und Ende des Jahres enden würde, diese Leistung drei Monate länger beziehen.

Mehrwertsteuer für Speisen

Die SPD hatte sich hartnäckig gesträubt, aber schließlich setzte sich - wie schon 2009 bei dem Streit um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen - die CSU durch. Von 1. Juli an wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie auf den ermäßigten Satz gesenkt. Die Union deklariert die Steuersenkung als Anschubfinanzierung. Wenn die Wirtschaften wieder öffnen, bleibt mehr vom Umsatz bei den Wirten. Tatsächlich erfüllt sie der Gastrolobby einen jahrelangen Wunsch. In der akuten Krise bringt die Steuersenkung nichts, weil bei null Umsatz auch keine Steuer anfällt. Besonders interessant ist das Datum. Wenn der ermäßigte Steuersatz ab Juli gelten soll, dürften nach jetziger Planung spätestens dann die meisten Gaststätten wieder öffnen. Auslaufen soll die Vergünstigung ausgerechnet im Bundestagswahlkampf, im Juli 2021.

Rückzahlung vom Finanzamt

Der Bund und die Steuerbehörden der Länder haben sich auf Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen geeinigt. Diese können ihre absehbaren Verluste aus dem Jahr 2020 mit den bereits gezahlten Steuern aus dem Jahr 2019 verrechnen; und zwar gedeckelt auf maximal 15 Prozent des erwarteten Gewinns für 2019. Das Finanzamt muss das Geld zurückerstatten. Den Unternehmen bleibt mehr in der Kasse.

Der Koalitionsausschuss einigte sich zudem auf Hilfen für Schüler und Schulen (siehe Seite 2). Und auf einen letzten Punkt, in dem sich die Koalition verpflichtet, darauf zu achten, dass Bürger und Unternehmen in der Krise nicht noch durch "Gesetze und andere Regelungen" belastet werden. Das klingt kryptisch. Tatsächlich steckt ein grundsätzlicher Streit in der Koalition dahinter. Die Union hatte darauf gedrungen, den Koalitionsvertrag in der Corona-Krise praktisch einzufrieren, noch nicht beschlossene Gesetze gleich mit. Beispielsweise die Grundrente. Oder die Richtlinie gegen Steuervermeidung. Die SPD wollte davon nichts wissen. Man einigte sich auf einen kruden Satz. Nun kann jeder nachlesen, wie es in der Corona-Krise um die Einigkeit der großen Koalition steht.

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Quelle:
SZ vom 24.04.2020/odg
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