Pandemie:Bundesverfassungsgericht erlaubt Beteiligung am Corona-Aufbaufonds der EU

Pandemie: Sind gemeinsame europäische Schulden verfassungskonform? Darüber haben nun die Richter in Karlsruhe geurteilt.

Sind gemeinsame europäische Schulden verfassungskonform? Darüber haben nun die Richter in Karlsruhe geurteilt.

(Foto: Uli Deck/dpa)

Um die Folgen der Pandemie zu mildern, nimmt die Europäische Union erstmals in großem Stil Kredite auf. Kritiker befürchten deshalb einen unkontrollierten Schuldensog für Deutschland.

Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der Europäischen Union beteiligen. Der Zweite Senat wies in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden dagegen zurück. Die Schuldenaufnahme der EU verstößt demnach nicht gegen das Grundgesetz. Dem Urteil zufolge durften Bundesregierung und Bundestag dem EU-Beschluss zur Kreditaufnahme von insgesamt 750 Milliarden Euro zustimmen.

Das Corona-Aufbauprogramm mit dem Namen "Next Generation EU" soll den EU-Staaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür nimmt die EU-Kommission erstmals im großen Stil Kredite auf. Einen Teil des Geldes bekommen die Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als Darlehen. Ende 2058 sollen die Schulden spätestens beglichen sein.

Die größten Summen gehen an besonders hart getroffene Länder wie Italien und Spanien. Deutschland rechnete mit Zuschüssen von fast 26 Milliarden Euro netto. Das Geld soll etwa in Wasserstoff-Forschung, klimafreundliche Mobilität und ein stärker digital orientiertes Bildungssystem fließen. Der Kauf von Elektroautos, -Bussen und -Zügen soll gefördert und die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden.

Kläger befürchten einen Schuldensog

Auf der anderen Seite ist Deutschland laut Bundesrechnungshof mit voraussichtlich rund 65 Milliarden Euro der größte Nettozahler. Die Behörde hatte von einer "Zäsur für die europäische Finanzarchitektur" gesprochen und vor Risiken für den Bundeshaushalt gewarnt.

Genau hier hatten die Kläger angesetzt: Sie befürchten, dass der Bundeshaushalt durch die Haftung für europäische Schulden in Mitleidenschaft gezogen werden könnte und am Ende womöglich Deutschland die Rechnung allein begleichen muss, sollten Staaten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Es drohe über Jahrzehnte ein unkalkulierbarer Schuldensog. Außerdem habe das Programm keine Grundlage in den Europäischen Verträgen.

Die Kläger wollten, dass Deutschland sich aus dem Programm zurückziehen muss oder es ganz beendet wird. Die Klagen richteten sich gegen das Gesetz, mit dem der Bundestag einer deutschen Beteiligung zugestimmt hatte. Die Karlsruher Richter urteilten nun, dass das Gesetz "keine offensichtliche Überschreitung des geltenden Integrationsprogramms der Europäischen Union" darstelle und "auch nicht die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages" beeinträchtige.

Aus fünf anhängigen Verfassungsbeschwerden hatte der Zweite Senat zwei zur Verhandlung im Juli dieses Jahres ausgewählt. Eine davon kam von einem "Bündnis Bürgerwille" um den einstigen AfD-Gründer Bernd Lucke und wurde von fast 2300 Menschen unterstützt. Die zweite hatte der Unternehmer Heinrich Weiss eingereicht. Wegen des Wiederaufbaufonds hatten auch mehrere CDU-Abgeordnete in Karlsruhe geklagt. Außerdem gab es eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion.

Bleibt die gemeinsame Schuldenaufnahme ein Einzelfall?

Experten waren in der Verhandlung nicht von übermäßig hohen Belastungen für Deutschland ausgegangen. Sie hatten die jährlichen Mehrausgaben auf drei bis vier Milliarden Euro beziffert. Das werfe den Bundeshaushalt nicht um, sagte ein Vertreter des Bundesrechnungshofs. Sorge bereitet den Fachleuten, dass das Programm womöglich kein Einzelfall bleibt und die Fiskalregeln aufgeweicht werden könnten.

Die Bundesregierung hatte die gemeinsame Schuldenaufnahme für den Wiederaufbaufonds der EU verteidigt. Ein entschlossenes gemeinsames Handeln der Mitgliedstaaten sei in der damaligen Situation - im vom Lockdown geprägten Frühjahr 2020 - notwendig gewesen. Dass das Schuldenmachen nicht zur Gewohnheit wird, hatte ein Vertreter der EU-Kommission in der Anhörung hoch und heilig versichert.

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