Süddeutsche Zeitung

Coronavirus:Auf diese Corona-Regeln haben sich die Länder geeinigt

Lockdown mit Festtagslockerungen: Die Ministerpräsidenten wollen die Einschränkungen bis in den Dezember verlängern. Für die Zeit um Weihnachten und Silvester gibt es aber Ausnahmen. Ein Überblick.

Von Jens Schneider, Berlin

Bis zu zehn Personen auch aus verschiedenen Haushalten sollen Weihnachten und die Tage bis zum Neujahrsfest gemeinsam verbringen können. An Silvester wird es keine öffentlichen Feuerwerke geben. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Ein Verkaufsverbot für Böller soll es nicht geben. Das sind die markanten neuen Entscheidungen, die nach den Plänen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen in Deutschland im kommenden Monat gelten sollen.

Die Regierungschefs der 16 Länder haben eine umfangreiche Beschlussempfehlung erarbeitet. Sie sieht auf zwölf Seiten im Prinzip eine Fortsetzung des aktuellen leichten Lockdowns vor - mit besonderen Regeln für die Feiertage und einzelnen strengeren Regeln. Ausdrücklich sollen dabei die Schulen weiter offen gehalten werden. Der Präsenzunterricht habe dabei höchste Priorität, betonen die Regierungschefs.

Noch immer seien die Infektionszahlen zu hoch, heißt es in dem Entwurf für das Gespräch der Regierungschefs mit der Kanzlerin an diesem Mittwoch. Mit den Ende Oktober verhängten Einschränkungen sei es zwar gelungen, den bis dahin exponentiellen Anstieg der Infektionen zu bremsen. Aber die erhoffte Trendwende habe im November nicht erreicht werden können, bisher sei lediglich ein "Seitwärtstrend" zu beobachten. Also bleiben Gastronomiebetriebe sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen, die seit Anfang November dicht sind, weiter geschlossen.

Ausnahmen für Kinder unter 14 Jahren

Gelten sollen die Regeln erst einmal bis zum 20. Dezember, kurz vor Weihnachten soll neu nachgedacht werden, und es lässt sich aus dem Papier nicht herauslesen, ob dann Lockerungen für die Tage zwischen den Jahren oder das Weihnachtsfest für die Gastronomie möglich wären. Bisher scheinen die Zahlen dafür keinen Anlass zu geben.

Tatsächlich liegen die Zahlen der Neuinfektionen aktuell jeweils nahe an denen der Vorwoche, ohne dass ein markanter Rückgang erreicht wurde. Im Papier wird auf Erkenntnisse des Helmholtz-Instituts verwiesen, wonach durch die seit drei Wochen geltenden Maßnahmen die Kontakte der Bürger um 40 Prozent reduziert worden sind. Auch wenn sich die Zahlen auf hohem Niveau stabilisiert hätten, könne deshalb längst keine Entwarnung gegeben werden.

Also halten es die Länder weiterhin für notwendig, dass jeder nicht unbedingt nötige Kontakt vermieden wird - was für das Berufsleben und auch private Begegnungen gelten soll. Künftig sollen die Bürger sogar nur mit maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten zusammentreffen dürfen, wobei - wie auch in der Weihnachtszeit - diese Regeln für Kinder bis 14 Jahre nicht gelten werden. Schleswig-Holstein schert an diesem Punkt aus und bleibt wegen seiner im Ländervergleich niedrigen Corona-Infektionszahlen bei der bisherigen Regelung.

Länderchefs empfehlen Selbstquarantäne

Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar sollen Treffen eines Haushaltes "mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Personen bis maximal zehn Personen" möglich sein. Mit Blick auf diese Zeit empfehlen die Länder für die Tage vor den Feiertagen und auch die danach eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne. Denn wer sich also vor und nach den Familientreffen möglichst wenig unter Leute begibt, würde damit seine Angehörigen und andere schützen. Für diese Selbstquarantäne wird auch die Option vorgezogener Weihnachtsferien empfohlen, wie sie etwa Nordrhein-Westfalen und Bayern bereits beschlossen haben.

Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung, betonen die Länderchefs. Sie haben verschiedene Regelungen für eine Maskenpflicht in unterschiedlichen Altersgruppen formuliert. In besonderen Infektionshotspots soll es für ältere Jahrgänge, außer in den Abschlussklassen, auch Möglichkeiten wie den sogenannten Hybridunterricht geben - also die abwechselnde Präsenz von Schülergruppen. Auch sollen zur Aufdeckung von Infektionsketten in Schulen verstärkt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden.

Es gibt Anlass zur Hoffnung, doch umfassende Beschränkungen könnten auch bis ins neue Jahr verlängert werden

Für öffentliche Räume soll die Maskenpflicht noch erweitert werden, so soll sie künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen gelten. Offenbar um das Weihnachtsgeschäft zu entzerren, wird die Bevölkerung aufgerufen, Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen.

Wie schon seit Tagen angekündigt steht in dem Papier, dass den von den Schließungen betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen weiter geholfen werden solle. Die "Novemberhilfe" werde in den Dezember verlängert.

Bis zum 15. Dezember wollen Bund und Länder ihr weiteres Vorgehen abstimmen. Der Ausblick der Länderchefs ist dabei zwiespältig. Sie gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus erforderlich sein werden. Aber sie sehen auch die Zeichen einer möglichen Besserung: Der gezielte Einsatz von Schnelltests und der hoffentlich bald zur Verfügung stehende Impfstoff geben zudem Hoffnung und Zuversicht auf eine Normalisierung, heißt es in ihrem Papier.

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