Nachhaltigkeit ist ein vielseitig einsetzbarer Begriff, das war an diesem Mittwoch im Karlsruher Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts zu beobachten. Regierung und Opposition saßen sich dort gegenüber, denn die Unionsfraktion hat die Ampelkoalition verklagt, weil sie mit der Schaffung eines 60 Milliarden Euro schweren Sondervermögens gegen die Schuldenbremse verstoßen habe. Eine Klage im Dienste der Nachhaltigkeit also, denn die Schulden von heute sind die Lasten von morgen. Die Kredite sollten aus Sicht der Ampel freilich einem guten - weil nachhaltigen - Zweck dienen: Sie wurden inzwischen in einen Klima- und Transformationsfonds überführt, um die Konsequenzen des Klimawandels für künftige Generationen zu mildern.
Die Anhörung war eine Premiere für das Bundesverfassungsgericht, denn zum ersten Mal befasst es sich mit der 2009 veränderten Schuldenbremse. Sie war damals unter dem Eindruck der Finanzkrise ins Grundgesetz geschrieben worden, als Heilmittel gegen die ausufernde Staatsverschuldung. Aber weil Politik die schwer vorhersehbaren Zeitläufte nicht allein mit Sparsamkeit bewältigen kann, wurde eine Ausnahme für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notfallsituationen vorgesehen. Das war weitsichtig, und 2020 war es soweit - die Pandemie brach über das Land herein, die Regierung brauchte Geld und holte es sich mithilfe der Notfallklausel. Dagegen hat niemand Einwände erhoben, denn genau für solche Fälle war die Ausnahmevorschrift gedacht.
Warum die Klimakrise kein Notfall ist
Als sich im Verlauf der Krise aber herausstellte, dass eine Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro übrig bleiben würde, wollte die Regierung die zusätzlichen Mittel nicht einfach verfallen lassen, sondern verschob den Betrag in ein Sondervermögen für die nächste Krise - in einen Energie- und Klimafonds (später in den Klima- und Transformationsfonds überführt). Doch die Klimakrise, auch darüber herrscht Einigkeit, ist gerade kein Notfall im Sinne der Schuldenbremse, sondern eine langfristige Transformationsaufgabe.
Womit sich die Frage stellt: War das einfach eine kreative Umbuchung, um an der Schuldenbremse vorbeizukommen? Oder laborierte das Land immer noch an den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise, welche die Regierung nun mit dem schönen Geld zu lindern gedachte, nachhaltig, versteht sich.
Sibylle Kessal-Wulf, im Zweiten Senat als Berichterstatterin für das Verfahren zuständig, formulierte die Frage so: "Wäre es denkbar, dass aus einer außergewöhnlichen Notsituation wie der Pandemie eine weitere außergewöhnliche Notsituation entsteht, auf die man reagieren müsste?" Und dürften mit dem Notgeld dann auch "Kollateralzwecke" verfolgt werden, wie der Klimaschutz?
Dem Finanzminister geht es darum, wieder "in normales Fahrwasser zu kommen"
So sieht es Finanzstaatssekretär Werner Gatzer, der für seinen abwesenden Minister Christian Lindner sprach. Die Volkswirtschaft habe geschwächelt, die Konjunktur habe sich kaum erholt. "Wichtig war es deshalb, Planungssicherheit auch für private Investoren zu schaffen, um in normales Fahrwasser zu kommen. Das sieht die Schuldenregel vor." Im Übrigen sei die Schuldenstandsquote derzeit wieder bei ansehnlichen 67 Prozent, mit Kurs auf 60.
Nun schien auf der Richterbank zwar durchaus Verständnis für den Pragmatismus zu herrschen, der in solchen Situationen nötig ist - und dafür, dass Politik in Notzeiten nicht durch zu enge juristische Vorgaben gefesselt sein darf. Viel wurde beispielsweise darüber gesprochen, ob die Ausnahme von der Schuldenbremse nur für "unmittelbare" Folgen einer Notsituation gezogen werden darf oder für "mittelbare". Und ob das Notprogramm am Ende auch "verhältnismäßig" sein müsste.
"Das erscheint mir außerordentlich schwierig", gab Verfassungsrichterin Christine Langenfeld zu bedenken. Wie solle man unmittelbare und mittelbare Folgen einer Notlage voneinander abgrenzen? Und woran wolle man messen, ob die Regierung "verhältnismäßig" gehandelt habe? Gewiss, die Vorschrift müsse gerichtlich kontrollierbar sein. Aber das Gericht dürfe nicht in die Gewaltenteilung eingreifen und der Regierung - im Dienste der Verhältnismäßigkeit - aufgeben, statt der Kredite lieber die Steuern zu erhöhen.
Andererseits, darauf wies ihr Kollege Peter Müller hin, stehe die Schuldenbremse nun mal im Grundgesetz, dazu bestimmt, den Marsch in den Schuldenstaat zu stoppen. Wenn man aber fröhlich Kredite auch zur Bekämpfung sämtlicher wirtschaftlicher Krisenfolgen ziehen dürfe: "Führt das nicht in die Uferlosigkeit? Macht das die Vorschrift nicht am Ende inhaltsleer?"
Wie streng oder wie großzügig das Gericht in seinem Urteil in einigen Monaten die Schuldenregel interpretieren wird, lässt sich mithin nicht wirklich prognostizieren. Dass das Gericht seine Kontrolle gegen Null herunterdimmt, ist unwahrscheinlich. Denkbar wäre allerdings, dass es das Manöver mit den 60 Milliarden Euro wegen Verstoßes gegen allgemeine Etatregeln beanstanden wird. Die Bereitstellung von Mitteln muss sich stets auf das Haushaltsjahr beziehen. Im Sondervermögen wurden die Milliarden aber gleichsam geparkt - bereit zum Abruf auch in einer Zeit, in der die Notsituation bereits Vergangenheit ist. Hier könnte Karlsruhe den Gesetzgeber zur Ordnung rufen, ohne den Spielraum für Notzeiten zu sehr einzuengen.


