PandemieCorona-Soforthilfen: Der Ehrliche könnte der Dumme sein

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Das größte Problem waren die Schließungen: Blumenladen in Stuttgart im März 2020.
Das größte Problem waren die Schließungen: Blumenladen in Stuttgart im März 2020. (Foto: Marijan Murat/dpa)
  • Baden-Württemberg verschickte über 100 000 Rückforderungsbescheide für Corona-Soforthilfen aus 2020, was zu großer Empörung bei Unternehmern führte.
  • Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied im Oktober, dass Rückforderungen für vor dem 8. April 2020 beantragte Hilfen rechtswidrig waren.
  • Politiker aller Fraktionen fordern nun Kulanz auch für bereits zurückgezahlte Beträge, die Wirtschaftsministerin macht bislang aber keine konkreten Zusagen.
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In Baden-Württemberg sollten mehr als 100 000 kleine Betriebe Corona-Soforthilfen zurückzahlen, doch etliche Bescheide erwiesen sich als rechtswidrig. Nun streitet die Politik darüber, ob alle, die schon gezahlt haben, ihr Geld zurückbekommen sollen.

Von Roland Muschel, Heidenheim an der Brenz

Als es 2020 so richtig losging mit den Corona-Maßnahmen, da gehörte der Friseurmeister Holger Schier zu denjenigen, die die staatlichen Vorgaben vorbehaltlos umsetzten. Erst den Lockdown, die Schließung seines Salons „City Friseur“ im württembergischen Heidenheim an der Brenz, 16 Mitarbeiter. Und als er wieder öffnen durfte, die strengen Regeln mit Maskenpflicht für die Friseure und Trennwänden zwischen den Kunden.

Natürlich hat Holger Schier manchmal geflucht unter der Maske, zumal ihm Kunden erzählten, dass es einige Barber Shops mit der Maskenpflicht nicht so genau nehmen würden. Das größte Problem aber war die Schließung. Von einem Tag auf den anderen brach der Umsatz komplett weg, von 40 000 Euro im Monat auf null. Wobei, genau genommen machten sie sogar 80 Euro Umsatz, weil sich Kunden Shampoo nach Hause liefern ließen. Eine willkommene Abwechslung zwar, aber nichts, was auch nur ansatzweise die laufenden Kosten deckte, für Miete, Personal, Versicherungen.

„Ich dachte, ich bin im falschen Film“, sagt der Friseur

Mit-Geschäftsführer Schier war daher erleichtert, als das Land Baden-Württemberg rasche Hilfen versprach. Am 26. März 2020 beantragte er einen Zuschuss in Höhe von 15 000 Euro, der rasch bewilligt wurde. Das Geld war zwar nach zwei Wochen aufgebraucht, aber half seinem Salon, den ersten Lockdown zu überstehen, die sechs Wochen zwischen Ende März und Anfang Mai 2020. Die Politik, so schien es, hatte geholfen, Kollateralschäden der staatlichen Corona-Maßnahmen erfolgreich abzufedern.

Friseur Holger Schier war schockiert, als ein Rückzahlungsbescheid über 10 424 Euro in der Post lag.
Friseur Holger Schier war schockiert, als ein Rückzahlungsbescheid über 10 424 Euro in der Post lag. (Foto: Jason Tschepljakow/dpa)

Umso erstaunter war Holger Schier, als zwei Jahre später mit der Post ein Rückzahlungsbescheid über 10 424 Euro kam. „Ich dachte, ich bin im falschen Film“, sagt Schier an einem Novembermorgen in seinem Salon. Die Politik habe die Unternehmen in die „Zwangspause“ geschickt und einen Zuschuss versprochen, den man nicht zurückzahlen müsse. Und dann so ein Schreiben. „Das ist unfassbar.“

So wie Holger Schier sehen es Zehntausende Kleinunternehmer und Selbständige in Baden-Württemberg. Dabei wollte die Regierung in Stuttgart besonders schnell und unkompliziert helfen. Deshalb zahlte das Land 2020 noch vor dem Bund „Corona-Soforthilfen“ aus. Fünf Jahre später sind diese Hilfen nun allerdings ein großes politisches Problem. Denn die landeseigene L-Bank hat mehr als 100 000 Rückforderungsbescheide verschickt, die Empörung war groß. Viele Betriebe legten Widerspruch ein, einige klagten – und gewannen jetzt vor Gericht.

Die Politik streitet jetzt darüber, wem sie die geforderten Rückzahlungen erlassen soll: nur den Klägern oder auch denjenigen, die bereits brav zurückgezahlt haben? Es geht nicht nur um viel Geld, bis zu einer halben Milliarde Euro, sondern auch um eine große Frage: Was ist gerecht?

Viele in der Branche fühlen sich von der Politik getäuscht

Auch Holger Schier legte Widerspruch ein und beauftragte einen Anwalt. Den Prozess finanzierten Kollegen über ein Crowdfunding mit. Im Oktober entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim mehrere Musterverfahren, darunter auch das von Holger Schier. Der Tenor lautete, dass Rückforderungen von Corona-Soforthilfen des Landes, die vor dem 8. April 2020 beantragt wurden, rechtswidrig seien. Schon in erster Instanz hatten die Richter geurteilt, Schier habe zum Zeitpunkt des Antrags davon ausgehen können, dass es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss handele.

Der Friseurmeister könnte die Debatte daher gelassen sehen, er ist fein raus. Aber er weiß auch um die Stimmung in seiner Branche, in der sich viele von der Politik getäuscht fühlen. „Die, die zurückgezahlt haben, sind der Mops“, sagt Schier. „Das finde ich die größte Unverschämtheit.“ Wer habe schon den Mut, die Ausdauer und das Wissen, gegen das Land zu klagen? Neulich habe ihn ein Kollege angerufen, einer, der zurückgezahlt hat: Er wähle jetzt AfD.

Die Pandemie-Jahre liegen zwar auch schon wieder ein bisschen zurück. Aber sie sind noch sehr präsent. Erst im September hat der Bundestag eine Enquete-Kommission eingesetzt, die analysieren soll, was in der Pandemie schieflief und was man bei künftigen Krisen dieser Art besser machen kann. Vor wenigen Tagen erklärte das Bundesverfassungsgericht den Triage-Paragrafen für nichtig, die Regelung, wer in der Intensivmedizin vorrangig behandelt wird, wenn zu viele Patienten auf zu wenige Ärzte treffen. Und die Querdenker-Szene spielt zwar im öffentlichen Raum keine Rolle mehr, aber die Corona-Jahre hallen auch in der Gesellschaft nach.

Stimmen aus allen Fraktionen plädieren für Kulanz

Im Landtag in Stuttgart gibt es nun Stimmen aus allen Fraktionen, die für Kulanz werben. „Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein“, sagt der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Erik Schweickert (FDP). Das Land müsse auch an die Bescheide ran, bei denen bereits zurückgezahlt wurde. Mit ähnlichen Forderungen sah sich Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) kürzlich im Ausschuss konfrontiert, nicht nur von SPD, FDP und AfD, der Opposition, sondern auch von Grünen und CDU, den Regierungsfraktionen. Die Ministerin vermied konkrete Zusagen. Stattdessen verwies sie darauf, dass die schriftliche Urteilsbegründung noch ausstehe. Ohne diese seien seriöse Aussagen nicht möglich.

Für die Verwaltung wäre es ein immenser Kraftakt, wenn sie auch die schon eingegangenen Rückzahlungen wieder zurücküberweisen müsste, personell wie technisch. Möglicherweise müsste dafür sogar die Landeshaushaltsordnung geändert werden, weil eigentlich nicht vorgesehen ist, dass bestandskräftige Bescheide noch mal angefasst werden.

Und dann ist da noch eine Frage, die die Politik erst gar nicht aufruft, über die in Unternehmen aber diskutiert wird: Was ist eigentlich mit jenen, die versucht haben, den ersten Lockdown mit ihren Rücklagen durchzustehen, ohne staatliche Unterstützung? Und die erst nach dem 8. April Hilfen angenommen haben, als die Richtlinien für Rückzahlungen dann so klar formuliert waren, dass die Gerichte daran nichts zu bestanden haben?

Unabhängig davon, wie die Landesregierung nun mit den Urteilen umgeht, eines dürfte bereits feststehen: Einen Schönheitspreis gewinnt sie damit nicht mehr.

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