Corona-Beschränkungen:Was an Silvester erlaubt ist - und was nicht

Solingen Gefaehrlicher Umgang mit Feuerwerk an Silvester Jugendliche brennen Feuerwerk ab Themen S

Der Verkauf von Feuerwerk ist 2020 in Deutschland verboten.

(Foto: Deutzmann/imago/Eibner)

Ist Rummelpottlaufen in Friesland zulässig? Hat der Späti in Berlin noch Bier? Ist Feuerwerk erlaubt? Deutschlandweit gelten an Silvester Einschränkungen. Und in jedem Bundesland gibt es Besonderheiten - ein Überblick.

Von Gunnar Herrmann

Silvester wird dieses Jahr anders. Und man kann das auch positiv sehen: Das Umweltbundesamt zum Beispiel erwartet, dass sich in der Nacht zum 1. Januar deutlich weniger Feinstaub über die deutschen Städte senken wird - die Silvesterböllerei verursacht in anderen Jahren immerhin etwa ein Prozent der gesamten jährlichen Feinstaubbelastung. Und Staus werden zu diesem Jahreswechsel wohl auch deutlich seltener sein als sonst, teilt der ADAC mit.

Grund sind die bundesweiten Lockdown-Regeln, auf die sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am 13. Dezember geeinigt haben.

Die wichtigsten bundesweiten Regeln für Silvester

In ganz Deutschland gilt ein Verkaufsverbot für Silvesterböller, ausgenommen sind Produkte wie Tischfeuerwerke und Wunderkerzen, die ohnehin das ganze Jahr über verkauft werden dürfen. Ob und wo man bereits vorhandenen Böllervorräte abbrennen darf, regeln Länder und Kommunen - generell wird aber dringend an die Bürger appelliert, darauf zu verzichten.

Es dürfen sich nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten privat treffen, ausgenommen hiervon sind Kinder unter 14 Jahren. Für die Silvesternacht gilt außerdem ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot im öffentlichen Raum.

Von "nicht zwingend notwendigen" Reisen wird bis zum 10. Januar abgeraten. Generell verboten ist der Silvesterbesuch bei Familie oder Freunden damit nicht. In Hotels darf aber nur übernachten, wer einen triftigen Grund wie etwa eine Dienstreise nachweisen kann.

Die Übereinkunft zwischen Merkel und den Ministerpräsidenten lässt einigen Spielraum für lokale Regelungen wie zum Beispiel Ausgangssperren. Die Silvester-Beschränkungen der Bundesländer im Überblick:

Bayern

Das Abbrennen von Feuerwerk auf dem eigenen Grundstück ist zwar grundsätzlich erlaubt, wenn man noch Böller oder Raketen im Haus hat, aber die Kommunen können eigene Verbote erlassen. So gilt zu Beispiel in München ein generelles Böllerverbot innerhalb des Mittleren Rings.

Die bayernweite Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr bleibt auch an Silvester bestehen, schreibt die Staatsregierung auf ihrer Webseite.

Baden-Württemberg

Auf Privatgrundstücken ist Böllern mit den Vorräten aus dem vergangenen Jahr grundsätzlich erlaubt, im öffentlichen Raum ist es verboten.

Ohnehin gilt auch am Silvesterabend die Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr nach der aktuellen Corona-Verordnung von Baden-Württemberg.

Berlin

Privates Böllern mit Altbeständen ist teilweise erlaubt, sofern das generelle Versammlungsverbot nicht verletzt wird. Der Senat veröffentlichte eine Liste mit 56 Orten in Berlin, an denen ein Böllerverbot gilt. Darunter sind große Plätze und Sehenswürdigkeiten wie der Potsdamer Platz, der Breitscheidplatz und das Brandenburger Tor. Auch der Aufenthalt an diesen Orten ist untersagt.

In einer Verordnung hat die Stadt Berlin zudem den Verkauf von alkoholischen Getränken am Silvestertag von 14 Uhr an bis zum Neujahrstag, 6 Uhr, untersagt.

Brandenburg

Es gibt lokale Böllerverbote durch einzelne Kommunen, in Potsdam etwa ist das Zünden von Silvesterfeuerwerk generell untersagt.

Die verschärfte Ausgangsbeschränkung, die in Brandenburg von 22 bis 5 Uhr gilt, wird für den Jahreswechsel gelockert: Bis zwei Uhr morgens können Brandenburger noch den Heimweg von einer privaten Silvesterparty antreten.

Bremen

Im kleinsten Bundesland gilt ein grundsätzliches Böllerverbot, für Bremen ebenso wie für Bremerhaven. Damit dürfen Menschen auch keine Raketen und Böller zünden, die sie schon zu Hause haben, etwa aus dem Vorjahr.

Außerdem hat die Stadt für manche Gegenden an Silvester eine erweiterte Maskenpflicht angeordnet.

Hamburg

An Silvester 2020 sind in Hamburg der Verkauf und das Zünden von Feuerwerkskörpern generell verboten. Das gilt laut aktueller Eindämmungsverordnung nicht nur auf öffentlichen Plätzen, sondern auch im eigenen Garten oder auf dem Balkon.

Trotz des bundesweiten Corona-Shutdowns konnten Verwandte von Hamburgern an Weihnachten in Hotels übernachten. Das gilt für den Jahreswechsel nicht mehr.

Hessen

Böllern im privaten Bereich ist erlaubt, Verbote gibt es nur auf "publikumsträchtigen Plätzen".

In Hessen gibt es Ausgangsbeschränkungen in Hotspots von 21 bis 5 Uhr, diese bleiben auch während der Silvesternacht bestehen.

Mecklenburg-Vorpommern

Böllern ist nur auf dem privaten Grundstück erlaubt - sofern man noch Vorräte aus dem Vorjahr hat.

Reisen innerhalb des Bundeslandes sind der Webseite der Regierung in Schwerin zufolge erlaubt, sofern die Fünf-Personen-zwei-Haushalte-Regel nicht verletzt wird. Reisende aus anderen Bundesländern dürfen nur nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, wenn sie dort Familie, Zweitwohnsitz oder beruflich zu tun haben - selbst touristische Tagesausflüge sind ausdrücklich verboten.

Niedersachsen

Ob und wo die Niedersachsen böllern dürfen, legen die Landkreise und großen Städte fest. Auf belebten Straßen, Wegen und Plätzen ist das Abbrennen von Feuerwerk und auch das Mitführen von Böllern und Raketen verboten.

Nordrhein-Westfalen

Ob mit bereits früher gekauften Böllern geknallt werden darf, ist von Stadt zu Stadt in NRW unterschiedlich geregelt. In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es zum Beispiel ein Feuerwerksverbot in der gesamten Altstadt. Auch in Köln ist Böllern in einigen Vierteln verboten. Als Ersatz für das Feuerwerk ruft die Verwaltung die Bewohner dazu auf, die Fenster mit bunter Folie oder Stoffen zu behängen. Um Mitternacht soll dann das Licht angeschaltet werden, für ein "Lichterfeuerwerk".

In einigen besonders vom Coronavirus betroffenen Städten und Kreisen gilt auch über den Jahreswechsel eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr.

Rheinland-Pfalz

Böllern im privaten Bereich ist erlaubt, Verbote gibt es nur auf "publikumsträchtigen Plätzen", wo genau, regeln die einzelnen Kommunen.

Einige Städte und Kreise haben Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr erlassen.

Sachsen

Böllern ist im privaten Bereich erlaubt, es gilt wie überall in Deutschland aber ein Böllerverkaufs- und ein Versammlungsverbot.

Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr wird der Regierungswebseite zufolge für die Silvesternacht aufgehoben.

Sachsen-Anhalt

Das Abbrennen von Feuerwerk ist grundsätzlich im privaten Bereich erlaubt, die Kommunen können aber eigene Verbote erlassen.

Saarland

Auch hier ist Böllern im privaten Bereich erlaubt, es gilt aber wie im Rest Deutschlands auch ein Böllerverkaufs- und ein Versammlungsverbot.

Das Saarland hat in der Corona-Pandemie die Ladenöffnungszeiten in Lebensmittelgeschäften auf 6 bis 22 Uhr ausgeweitet (statt bisher: 6 bis 20 Uhr). Die Regelung ist noch bis 2. Januar in Kraft, allerdings ist der 31.12. ausdrücklich von der Lockerung ausgenommen. Die längeren Öffnungszeiten sollen dafür sorgen, dass weniger Kunden gleichzeitig einkaufen.

Schleswig-Holstein

In Innenstädten wie etwa in Kiel, Flensburg oder Lübeck herrscht Böllerverbot. Auf den Inseln wie Sylt oder im Nordseebad St. Peter-Ording ist Feuerwerk aus Brandschutzgründen wegen Reetdachhäusern sowieso jedes Jahr verboten.

Das traditionelle Rummelpottlaufen im Kreis Nordfriesland, bei dem verkleidete Kinder und Erwachsene singend mit einem "Rummelpott" von Tür zu Tür gehen, bleibt trotz Kontaktbeschränkungen mit Auflagen erlaubt, auch wenn die Kreisverwaltung davon abrät: So dürfen Angehörige eines Haushalts an der Tür eines anderen Haushalts klingeln. Und der "Gastgeber" darf - wenn er die Abstandsregeln einhält - den Kindern etwas zu naschen und den Erwachsenen den üblichen Schnaps ausgeben, doch muss dieser direkt an der Tür getrunken werden, bevor die Gruppe auf den Bürgersteig, also in den öffentlichen Raum, zurückkehrt.

Thüringen

Böllern ist im privaten Bereich grundsätzlich gestattet, aber es gibt lokale Verbote.

In Thüringen gelten Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr, diese sind jedoch für den Jahreswechsel gelockert. Spätestens ab 3 Uhr morgens sollen die Thüringer in der Silvesternacht nicht mehr draußen sein. In einigen besonders betroffenen Landkreisen gelten allerdings schärfere Ausgangsbeschränkungen, die zum Teil auch an Silvester nicht gelockert werden.

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