Der als "exklusiv" gekennzeichnete Vermittlungs- und Provisionsvertrag ist, zumindest der Papierform nach, unmissverständlich und eindeutig. Vier Seiten, sieben Paragrafen; und zwei Unterschriften unter jeweils demselben Datum: 17. April 2021. Oder ganz genau, so steht es dort: "17.04.2021".
Corona-Schnelltests:Die Goldgrube, die Spahn geschaffen hat
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Wollte sich ein Betreiber privater Teststationen auf Kosten des Staates bereichern? Ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag legt den Verdacht nahe. Die beteiligten Firmen weisen das zurück.
Von Markus Grill und Klaus Ott, München

Exklusiv Kostenexplosion bei Schnelltests:Wie sich Spahn verkalkulierte
Der Gesundheitsminister hat es besonders eilig mit der Zulassung von "Bürgertests" gehabt - und hohe Summen an die privaten Teststationen gezahlt. Die Kosten, mit denen er rechnete, dürften jetzt schon überschritten sein.
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