Corona-Regeln:Ministerpräsidenten wüten gegen neues Infektionsschutzgesetz

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Im Bundesrat am Freitag wütete Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier gegen den Bund - auch sein Thüringer Kollege Bodo Ramelow (am Rednerpult) war empört. (Foto: Mike Schmidt/Imago)

Die Bundesregierung entwirft neue Corona-Regeln - die Länder sehen sich dabei völlig übergangen. Von "Unverschämtheit" und "Tiefpunkt" ist die Rede. Und dann auch noch der Inhalt des Gesetzes: Ihn halten viele für zu lasch.

Von Angelika Slavik, Berlin

Volker Bouffier ist ein Mann, der seine Gefühle in Worte packen kann, und am Freitag waren diese Worte heftig. "Ich gehöre diesem Haus jetzt 23 Jahre an", sagte der hessische Ministerpräsident bei der Sitzung des Bundesrats. "Ein solches Verfahren habe ich noch nie erlebt." Es sei "unsäglich und schlichtweg unwürdig", wie die Bundesregierung mit den Ländern umgehe. Das Verhältnis sei beschädigt. Was man erlebe, sei "ein Tiefpunkt".

Es waren gleich zwei Dinge, die Bouffier (CDU) derart in Rage brachten: das neue Infektionsschutzgesetz, das der Bundestag am Vormittag verabschiedet hatte. Und die Art und Weise, wie es zustande kam. Die Ampelparteien hätten Gemeinsamkeit und Absprache bei der Bekämpfung der Pandemie versprochen, sagte Bouffier, aber es habe nichts davon gegeben. Auch sei die Zeit, das Gesetz zu prüfen, viel zu kurz gewesen: Das Bundesgesundheitsministerium habe den Gesetzesentwurf Dienstagnacht um 1.48 Uhr verschickt - "mit der goldigen Bemerkung, man bitte doch um Stellungnahme bis um zehn Uhr am nächsten Morgen", sagte Bouffier. Es sei "wirklich kaum erträglich, welchen Unsinn wir uns da bieten lassen müssen".

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Nicht minder empört zeigte sich Bouffiers Kollege Bodo Ramelow (Linke), Ministerpräsident Thüringens. Man nehme den Ländern die Möglichkeiten zur effektiven Pandemieabwehr und habe ein Gesetz "ohne unser Fachwissen" gemacht. Auch aus Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen kam Kritik. Bayerns Minister für Bundesangelegenheiten, Florian Herrmann (CSU), sagte: "Das ist alles eine prozedurale Unverschämtheit." Das Gesetz sei "verantwortungslos". Einen Unterschied machte der Ärger der Länder am Ende nicht: Sie verzichteten darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Man sehe sich gezwungen, das Gesetz passieren zu lassen, da andernfalls spätestens mit dem Ende der Übergangszeit alle Corona-Regeln ersatzlos auslaufen würden, hieß es.

Was soll die "Hotspot"-Regel bedeuten?

Aber nicht nur im Bundesrat erhitzten die neuen Corona-Regeln die Gemüter, zuvor hatte es auch im Bundestag erneut eine heftige Debatte um das Infektionsschutzgesetz gegeben: Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Tino Sorge, monierte, das Gesetz erzeuge ein "Wirrwarr". Besonders die "Hotspot"-Regelung sei völlig unklar. Das Gesetz sieht vor, dass von Sonntag an nahezu alle Corona-Maßnahmen grundsätzlich auslaufen. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis Anfang April. Zudem können Länder bestimmte Regionen zu Corona-Hotspots erklären - in diesen Gebieten können dann auch wieder strengere Auflagen gemacht werden. Dazu zählen Abstandsgebote, Zugangsregelungen und eine erweiterte Maskenpflicht. Das neue Gesetz definiert aber keine Kriterien, wann eine Region den Hotspot-Status erhalten soll - das liegt künftig allein im Ermessen der jeweiligen Landtage. Auch befürchten Kritiker einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen.

Für Unmut sorgt zudem, dass die Lockerungen in eine Zeit stark steigender Inzidenzen fallen. Das Robert-Koch-Institut meldete am Freitag eine Inzidenz von 1706,3. Binnen 24 Stunden wurden fast 300 000 Neuinfektionen registriert. Die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen betrug am Freitag 2247. Laut einer Umfrage für RTL/ntv sind 64 Prozent der Bevölkerung der Meinung, die Lockerungen kämen zu früh. Vor allem an der Maskenpflicht würden fast zwei Drittel der Befragen gerne festhalten.

Gesundheitsminister Lauterbach verteidigt das Gesetz

Auch im Bundestag gab es angesichts der Infektionslage Kritik - sogar aus den Reihen der Regierungsfraktionen. Es sei "kein Geheimnis", dass ihre Partei sich mehr gewünscht hätte, sagte etwa die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther. Es komme nun eine große Verantwortung auf die Länder zu. Die Übergangsfrist bis zum 2. April solle genutzt werden, um die bestehenden Regeln fortzuführen. Wenn sich zeige, dass nachgesteuert werden müsse, werde die Regierung das tun. Die Abgeordnete rief die Bevölkerung auf, freiwillig strengere Schutzmaßnahmen zu befolgen: Wer verletzliche Personen schützen wolle, "trägt weiter Maske".

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der sich bei der ersten Lesung des Gesetzes am Mittwoch nicht geäußert hatte, verteidigte nun vor den Abgeordneten seinen Entwurf. Es handle sich um einen "schweren Kompromiss", sagte Lauterbach. Das sei aber keineswegs ein Kompromiss zwischen Team Freiheit und Team Vorsicht. Vielmehr gehe es darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Man könne nicht weiter das gesamte Land unter Schutz stellen, "um eine kleine Gruppe von Impfunwilligen und denjenigen, die nicht bereit sind, die Maßnahmen mitzutragen", zu schützen. "Die Balance wird geändert."

Eine flächendeckende Überlastung der Kliniken sei bei der aktuellen Omikron-Variante nicht zu befürchten. Dort, wo die Lage angespannt sei, könne mit der Hotspot-Regelung gegengesteuert werden. Sollte sich die Lage ändern, sei man "jederzeit bereit", das Infektionsschutzgesetz wieder anzupassen. Von einem "Freedom Day" sei aber jedenfalls keine Rede: Man brauche weiterhin Schutzmaßnahmen, so Lauterbach. "Die Pandemie ist nicht vorbei."

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