Corona-Maßnahmen:Wo dürfen die Verwandten zum Fest nächtigen?

Coronavirus - Ostseebad Binz

Wenn Gästebetten und Sofas nicht ausreichen, kommt für die Verwandtschaft normalerweise ein Hotel in Betracht.

(Foto: dpa)

Bund und Länder wollen Familien gemeinsame Weihnachten ermöglichen. Doch wegen der Pandemie sind derzeit nur Übernachtungen aus beruflichen Gründen zulässig.

Von Nico Fried

Die Familie spielte eine große Rolle in der Pressekonferenz am Mittwochabend. Nach der Videokonferenz von Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten sagte zum Beispiel Markus Söder, es gehe doch an Weihnachten nicht darum, "die große Party zu feiern, sondern vielleicht auch einmal den Wert der Familie zu schätzen". Und eine Definition hatte der bayerische Ministerpräsident auch anzubieten. "Familie ist eine Familie, die alleinerziehend ist, eine Patchworkfamilie, Familie sind zwei Menschen, die zusammenleben, Familie sind diejenigen, die zusammenkommen - Eltern, Großeltern, Kinder."

Nun ist das mit dem Zusammenkommen so eine Sache. Denn nicht alle Familien wohnen unter einem Dach oder wenigstens an einem Ort. Manche sind vielleicht sogar über das ganze Land verteilt. Hier das eine Kind, da das andere, die Eltern an einem Ort, Omas und Opas aber ganz woanders. Wenn nun also die Familien für die Weihnachtsfeiertage zusammenkommen sollen, müssen sie auch irgendwo übernachten. Wenn Gästebetten und Sofas nicht ausreichen, kommt dafür normalerweise ein Hotel in Betracht.

Doch derzeit sind wegen der Corona-Pandemie nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig. Zudem riefen Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten einhellig dazu auf, nicht zwingend notwendige Reisen zu unterlassen. Nun aber sollen ja die Familien gemeinsam feiern können. Dürfen die Hotels also über die Feiertage nicht nur öffnen, sondern auch Tanten und Onkels, Nichten, Neffen und Enkel beherbergen?

Auf der Pressekonferenz selbst spielte diese Frage am Mittwochabend keine Rolle, sehr wohl aber danach. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller, derzeit Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, antwortete auf die entsprechende Frage der Süddeutschen Zeitung, dass es möglich sein solle, Hotels zu nutzen. Man habe dies zwar im Beschlusspapier nicht festgehalten, aber so besprochen. Man gehe davon aus, so Müller weiter, dass die Menschen an Weihnachten reisten, um ihre Verwandten zu besuchen und nicht, um ins Museum zu gehen. Insofern sei es auch nicht wirklich eine touristische Reise. Über den Scherz, dass sich mancher Verwandtenbesuch sogar anfühlen könne wie eine Dienstreise, konnte Müller durchaus lächeln, machte ihn sich aber nicht zu eigen. So weit, so gut.

Von wegen. Ein paar Stunden später war Kanzleramtsminister Helge Braun zu Gast in der RTL-Sendung "Guten Morgen Deutschland" - und erzählte das genaue Gegenteil von Müller. Tatsächlich sei bei der Beratung der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin überlegt worden, ob man im Rahmen des Verwandtenbesuchs im Hotel übernachten könne, "damit das nicht auf der Couch zu Hause stattfindet", sagte Braun. "Aber wir sind dann zu der Überzeugung gekommen: Das kann man nicht kontrollieren. Und eben touristische Reisen dürfen auf keinen Fall stattfinden." Hotels und Gastronomie seien nun zunächst bis 20. Dezember geschlossen. "Aber wir gehen auch davon aus, dass wir das noch in den Januar hinein verlängern müssen."

Wenig später, ein paar Hundert Kilometer weiter im Westen: Armin Laschet, Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen, widerspricht dem Kanzleramtsminister. Touristische Reisen seien zwar derzeit untersagt, so Laschet im Düsseldorfer Landtag. Wenn aber Familien sich besuchten und keine Übernachtungsmöglichkeit bei den Verwandten hätten, "ist es über die Weihnachtstage möglich, dass man auch in einem Hotel übernachtet". Laschet ausdrücklich: "Das wird nicht unter touristischer Reise verstanden."

Im Kanzleramt aber betont man die Sorge, dass Weihnachtsbesuche nicht zum Einfallstor für größere Reisetätigkeiten werden dürften. "Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, touristische Reisen zu vermeiden", so ein Regierungssprecher. "Da familiär bedingte Reisen von touristischen Reisen schwer abzugrenzen sind, haben Bund und Länder eine solche Ausnahme bei der Nutzung von Hotels nicht in ihren Beschluss aufgenommen."

Und so könnte es mancher Verwandtschaft an Weihnachten so gehen wie der Legende nach einem Paar vor gut zweitausend Jahren: Beim Klopfen an den Herbergen sollte man nicht unbedingt damit rechnen, dass man auch aufgenommen wird.

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