Neue Corona-Regeln:Das sind die Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche

Pressekonferenz Kanzlerin Merkel

Schwierige Partner: Bei den Corona-Verhandlungen lief einiges nicht rund. Kanzlerin Angela Merkel mit Bayerns Regierungschef Markus Söder (links) und Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher.

(Foto: Michele Tantussi/dpa)

In den Verhandlungen mit den Landeschefs wollte Kanzlerin Merkel strenge Regeln durchsetzen. Am Ende gibt es Kompromisse, die nicht komplett in ihrem Sinne sind. Ein Überblick.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Einer der ersten Beschlüsse, die am Donnerstagmittag aus dem Gespräch der Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach außen drangen, kostet 50 Euro. So hoch soll nun in Deutschland mindestens das Bußgeld sein, wenn Bürger ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt werden. Der Kompromiss lässt Spielraum nach oben, für deftige Strafen wie in Bayern, und sollte doch zeigen, dass sich die Regierungschefs dieser föderalen Bundesrepublik wieder verständigen können inmitten der Coronavirus-Pandemie. Wäre da nicht Reiner Haseloff.

Der CDU-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt wetterte so beharrlich gegen ein Bußgeld für seine Bürger, dass er in einer Protokollnotiz vermerken ließ, in seinem Bundesland werde es zwar weiterhin eine Maskenpflicht geben, aber keine Konsequenzen. So wurde dieser Kompromiss für die Kanzlerin auch gleich zum ersten Ärgernis. Dabei war über die großen Streitthemen des Tages da noch gar nichts gesagt.

Nach dem Lockdown des gesellschaftlichen Lebens im Frühjahr, der dabei geholfen hat, einen rasanten Anstieg der Infektionszahlen zu bremsen, hatten die Bundesländer ihren Bürgern über den Sommer Stück für Stück ihre Freiheiten zurückgegeben. Hochzeiten durften gefeiert werden, in den Urlaub zu fliegen war in Ordnung, und als Mallorca und Côte d'Azur zu Risikogebieten wurden, konnten die Heimkehrer zur örtlichen Teststation oder zum Hausarzt gehen. Mit einem negativen Corona-Test durfte das Leben dann weitergehen.

Coronatest frühestens am fünften Tag nach der Rückkehr - vorher Quarantäne

Doch mit Blick auf die Infektionszahlen, die in den vergangen Wochen wieder langsam, aber sicher stiegen und mit dem Wissen, dass kühlere Temperaturen und die Erkältungszeit bald für eine neue Ansteckungswelle sorgen könnten, entstand bei vielen Ministerpräsidenten und auch in der Bundesregierung der Wunsch nach Abstimmung - wenn auch bei recht unterschiedlichen Themen. Während sich etwa Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ein bundesweites Masken-Bußgeld gewünscht hatte, plädierte Manuela Schwesig (SPD) in Mecklenburg-Vorpommern für "strenge Regeln" bei Reisen in Risikogebiete.

Tatsächlich erklärte Merkel im Anschluss an die Gespräche, ein Urlaub in Regionen, die das Robert-Koch-Institut schon als riskant einschätzt, solle künftig empfindliche Folgen haben: Für Rückkehrer soll es erst am fünften Tag nach ihrer Ankunft in Deutschland einen Test geben. Vorher müssen sie in Quarantäne. Am schmerzhaftesten dürfte aber eine Änderung im Infektionsschutzgesetz sein, welche die Kanzlerin ankündigte: In Zukunft werde es für die risikofreudigen Urlauber "keine Kompensation des Verdienstausfalls" mehr geben. Nur bei nicht vermeidbaren Reisen, also etwa bei Geschäftsleuten, springe der Staat weiterhin ein.

Auch die Corona-Tests für Menschen, die nicht aus Risikogebieten einreisen, sollen ab dem 15. September nicht mehr kostenfrei sein. Diese Frage war im Vorfeld umstritten gewesen. Während sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch am Tag vor den Verhandlungen kritisch zu diesen Massentests positioniert hatte - die Kapazitäten würden knapp -, hatte Markus Söder auf den kostenlosen Tests beharrt. Am Donnerstag gab Söder bei diesem Thema dann den Haseloff: Selbst wenn der Rest der Republik den Heimkehrern keine Tests mehr bezahle, werde Bayern noch bis mindestens Oktober an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen weitertesten. In der abschließenden Pressekonferenz sagte er, Bayern beharre darauf, es handele sich um "ein wichtiges Serviceangebot des Staates".

Die Kanzlerin war mit Vorschlägen für weitaus strengere Regeln in die Verhandlungen gegangen. Zwar übernahmen die Länder den Satz aus ihrem Beschlussvorschlag, "dass in Zeiten relevant erhöhter und steigender Infektionszahlen weitere Öffnungsschritte vorerst nicht zu rechtfertigen sind". Doch Merkel hatte damit unter anderem Großveranstaltungen gemeint, und zwar sämtliche: Volksfeste, Fußballspiele mit Publikum, Konzerte, hieß es in dem Papier, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Mindestens bis zum Ende des Jahres seien sie zu untersagen. Ausnahmen hatte sie lediglich für Regionen gesehen, in denen die Infektionszahlen besonders niedrig sind.

Besonders strikt waren Merkels Vorstellungen für private Partys

Doch die Landeschefs sahen das anders. Zwar sollen nun Großveranstaltungen, "bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist", verboten bleiben. Zur Frage, wie es ab Herbst bei "bundesweiten Sportveranstaltungen" zugehen solle, werde aber eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Staatskanzleichefs eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.

Über Karnevalsveranstaltungen und Weihnachtsmärkte müsse man heute nicht entscheiden, war aus den Verhandlungen zu hören. Hier hatte sich wohl vor allem Sachsen gegen ein Verbot gesträubt - offensichtlich aus Sorge, man müsse auf den Dresdner Weihnachtsmarkt verzichten. Es hänge auch "ein bisschen von den Konzepten ab", hieß es im Anschluss. Lübeck und Köln sagten unterdessen am Donnerstag mehrere der zahlreichen in diesem Jahr geplanten Weihnachtsmärkte ab.

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Besonders strikt waren Merkels Vorstellungen für private Treffen und Partys gewesen. Solche Zusammenkünfte hatten laut Robert-Koch-Institut in den vergangenen Wochen häufig zu Ausbrüchen des Virus geführt. Wer Gäste zu sich nach Hause einlädt, sollte demnach auf nicht mehr als 25 Köpfe kommen. Bei Hochzeitsfeiern, Beerdigungen oder anderen Treffen außerhalb des eigenen Grundstücks schwebte Merkel eine Obergrenze von 50 Teilnehmern vor. Damit hatte sie sich an die Spitze der Landeschefs gesetzt, die private Partys eher kritisch sehen.

Doch in Nordrhein-Westfalen sind im Moment 150 Hochzeitsgäste erlaubt, in Sachsen-Anhalt dürfen zu besonderen Anlässen wie einer Trauung sogar 500 Menschen kommen und unter freiem Himmel bis zu 1000. Eine Lösung fanden die Länder nicht. Zumindest habe man sich aber verständigt, Eltern in der kommenden Erkältungszeit zu entlasten. Gesetzlich Krankenversicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung ihres Kindes gewährt werden. Was den Schulunterricht in der nächsten Zeit betrifft, will man sich an Hygienekonzepte halten, die in ganz Deutschland möglichst gleich aussehen sollen. Denn "für die breite Akzeptanz", heißt es in dem Beschluss, sei es "wesentlich", dass die Vorschriften überall vergleichbar sind.

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