Süddeutsche Zeitung

Coronavirus:Bewährung für Familienrichter wegen Masken-Urteils

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Trotz geltender Corona-Vorschriften verfügte der Jurist 2021, dass Kinder an zwei Thüringer Schulen keine Maske tragen müssten. Damit habe er ein Urteil gefällt, das "er von vornherein so beabsichtigt hatte", urteilt nun ein Gericht.

Er wollte mit einer Entscheidung die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen - und ist deshalb nun selbst zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt hat einen Familienrichter der Rechtsbeugung schuldig gesprochen und gegen ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt; ausgesetzt zur Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis und die Verteidigung einen Freispruch gefordert.

Der Familienrichter hatte im April 2021 am Amtsgericht Weimar verfügt, dass die Kinder an zwei Schulen entgegen dem damals geltenden Hygienekonzept des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Mitten in einer Hochphase der Pandemie verursachte er damit bundesweite Schlagzeilen. Seine Entscheidung wurde später durch Folgeinstanzen aufgehoben. Er war für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig.

Staatsanwaltschaft: Kinder waren "nur Marionetten"

Der Mann habe ein Urteil gefällt, "das er von vornherein so beabsichtigt hatte", sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Erfurt nun in der Urteilsbegründung. Das Verfahren, in dem er seine Entscheidung fällte, habe er aktiv generiert.

Der Familienrichter habe gezielt nach Kindern gesucht, für deren Anfangsbuchstaben er zuständig gewesen sei, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Die beiden Kinder, auf die sich sein Beschluss stützte, seien für den Richter "nur Marionetten gewesen, um mit deren Hilfe ein Fanal gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu setzen". Dabei habe er den Rechtsstaat mit Füßen getreten.

Der Jurist selbst bestreitet die Vorwürfe. Er habe in der Maskenpflicht an Schulen eine Gefahr für die kindliche Entwicklung gesehen. Zudem habe sich schon frühzeitig herausgestellt, dass Schulen keine Pandemietreiber waren. Das sei für ihn der Grund gewesen, den Antrag der Eltern der Kinder auf Maskenbefreiung auf ihre Weimarer Schulen auszuweiten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zugelassen wurde eine Revision zum Bundesgerichtshof.

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