Süddeutsche Zeitung

Corona-Maßnahmen:So könnte der Fahrplan für Lockerungen aussehen

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Der Entwurf für den Bund-Länder-Beschluss sieht fünf Öffnungsschritte vor. Im Zentrum stehen zwei Inzidenzwerte: 35 und 100.

Von Henrike Roßbach und Robert Roßmann, Berlin

Die aktuellen Corona-Beschränkungen sollen abhängig vom lokalen Infektionsgeschehen schrittweise gelockert werden, größere Freiheiten über die Osterfeiertage aber sind nicht vorgesehen. So steht es in dem Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Runde an diesem Mittwoch, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

In einem vorangegangenen Entwurf von Montagabend war den Osterfeiertagen noch ein ganzer Absatz gewidmet worden. Darin hieß es, dass Verwandtenbesuche über Ostern möglich sein sollten; die Bürgerinnen und Bürger hätten während der Weihnachtstage "eindrucksvoll gezeigt, wie Familienzusammenkünfte sicher gestaltet werden können".

Deshalb sollte es vom 2. April bis zum 5. April erlaubt sein, zusätzlich zum eigenen Hausstand vier weitere Verwandte zu treffen, wobei Kinder nicht mitgezählt werden sollten - auch wenn dann mehr als zwei Haushalte beziehungsweise mehr als fünf Personen zusammenkämen. In dem aktuellen Entwurf vom Mittwochmorgen fehlt diese Passage jedoch.

Kontaktbeschränkungen sollen erleichtert werden, aber nur bei einer Inzidenz unter 100

In dem Papier heißt es, dass die Corona-Verordnungen der Länder, in denen die Lockdown-Regeln festgeschrieben sind, bis zum 28. März verlängert werden sollen. Vom 8. März an sollen aber wieder private Treffen von zwei Haushalten mit zusammen höchstens fünf Personen erlaubt sein, Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Steigt die Inzidenz jedoch an drei Tagen über 100, gelten wieder die bisherigen Kontaktbeschränkungen: ein Haushalt plus eine weitere Person, auch in diesem Fall aber ohne Berücksichtigung der Kinder.

Als zweiter Öffnungsschritt dürfen dem Entwurf nach Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte öffnen, sie zählen jetzt zum "Einzelhandel des täglichen Bedarfs". Allerdings ist nur ein Kunde je zehn Quadratmeter erlaubt, von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche an ein weiterer je 20 Quadratmeter. Fahr- und Flugschulen dürfen ebenfalls wieder aufmachen, mit Schnell- oder Selbsttest der Kunden.

Alle weiteren Öffnungsschritte sind in dem Entwurf an bestimmte Inzidenzwerte geknüpft: an höchstens 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche, aber auch an die Inzidenz von 100. So darf bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 der Einzelhandel mit Kundenbegrenzungen öffnen, ebenso Museen, Galerien, Gedenkstätten, Zoos und botanischen Gärten; bis zu zehn Menschen dürfen Sport im Freien machen.

Liegt die Inzidenz stabil oder sinkend unter dem Wert von 100, sind in diesen Bereichen ebenfalls Lockerungen möglich, aber verbunden mit größeren Einschränkungen. Für den Handel würde das Terminshopping bedeuten, auch für Zoos und Ähnliches wären Terminbuchungen notwendig. Freiluftsport ginge nur zu zweit oder für bis zu zehn Kinder unter 14 Jahren.

Dieses Muster wiederholt sich bei den Öffnungsschritten, die danach geplant sind: Schritt Nummer vier wäre in Regionen mit Inzidenzen unter 35 die Öffnung von Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos und die Möglichkeit, auch in Hallen Sport zu treiben. In den Unter-100-Gebieten wäre das Gleiche möglich, allerdings nur mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest, in den Restaurants mit Terminbuchung und Kontaktdokumentation.

Der fünfte Schritt würde in den Unter-35er-Regionen Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Freien ermöglichen und Kontaktsport in Innenräumen, in den Unter-100-Regionen wären dann die Öffnung des Einzelhandels ohne Termin und der kontaktfreie Indoor-Sport erlaubt.

Regeln sollen für "Gebiete", nicht für ganze Bundesländer gelten

Die Schritte vier und fünf wären jeweils zwei Wochen nach dem vorangegangenen Schritt dran - vorausgesetzt, die jeweilige Inzidenz bleibt stabil. Alles, was in dem Entwurf noch nicht berücksichtigt ist, etwa Teile der Gastronomie, Veranstaltungen, Reisen und Hotels, soll "im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren" in der nächsten Bund-Länder-Runde entschieden werden.

Grundsätzlich sollen die Regeln für "Gebiete" gelten, also nicht für ein ganzes Bundesland. Allerdings soll stets mit Nachbargebieten, in denen die Infektionslage schlechter ist, geklärt werden, dass es nicht zu einer Art überregionalem Öffnungshopping kommt, also zum Beispiel nicht zu Shoppingausflügen im Nachbarlandkreis, wo offen hat, was im eigenen Landkreis noch zu ist. Wann immer die Inzidenzen drei Tage lang über 100 steigen, greift zudem eine "Notbremse", die Öffnungen müssen zurückgenommen werden.

Begleitet werden sollen die Öffnungsschritte von dem Übergang in eine neue Phase der Impfkampagne, unter anderem mit Einbeziehung der niedergelassenen Ärzte im "April". Auch die Teststrategie soll bis "Anfang April" geändert werden:

Dann sollen dem Schul- und Kita-Personal und allen Schülerinnen und Schülern mindestens ein kostenloser Schnelltest in der Woche angeboten werden. Auch die Unternehmen sollen ihren Mitarbeitern im Präsenzbetrieb ein solches Angebot machen. Zudem soll jeder Bürger einmal in der Woche einen kostenlosen Schnelltest machen dürfen, etwa beim Arzt oder in einem Testzentrum.

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