Corona-Krise:Auch für die Not gibt es Regeln

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Gemeinsam spielen ausgeschlossen: Ein Absperrband versiegelt einen Spielplatz. (Foto: Swen Pförtner/dpa)

Die Bekämpfung des Virus stellt die Menschen und das Recht unter Quarantäne. Aber auch die Not kennt ein Gebot - das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Kolumne von Heribert Prantl

Das "Handbuch des Staatsrechts" ist ein beeindruckendes Werk. Es besteht aus 13 dicken Bänden, es hat insgesamt 17 026 Seiten; 81 Rechtsprofessoren haben daran mitgeschrieben; der letzte Band erschien 2015. Das monumentale Projekt handelt von der Verfassungsordnung und von den Grundrechten; von der Mobilität der Menschen, der Güter und Ideen; von den Freiheitsrechten und den Gefahren, die diesen drohen. Wo, wenn nicht dort, sollte man etwas darüber finden, wie der Staat in der Corona-Krise agieren muss?

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