Corona-Maßnahmen:Mein Landkreis hat eine Inzidenz unter 50 - das ist jetzt erlaubt

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Bund und Länder haben schrittweise Lockerungen abhängig von Inzidenzen in den Landkreisen beschlossen. Eine Übersicht, welche Erleichterungen nun in Kraft treten.

Ab 8. März

Nicht nur Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte öffnen bundesweit, alle Einzelhändler dürfen wieder ihre Läden aufsperren. Ein Kunde je 10 Quadratmeter ist erlaubt, bei Ladengrößen über 800 Quadratmeter noch ein weiterer Kunde pro 20 Quadratmeter.

Mit tagesaktuellen negativen Tests sind körpernahe Dienstleistungen erlaubt. Beim Nutzen von Fahr- und Flugschulen haben die Länder unterschiedliche Umsetzungen. Das Tragen von Masken (teils auch FFP-2) ist im Normalfall verpflichtend, ein tagesaktueller Test muss nicht immer vorliegen.

Maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten dürfen sich treffen. Dies gilt für alle Bundesländer außer für Sachsen-Anhalt, dort dürfen sich die Mitglieder eines Haushalts mit bis zu fünf Mitgliedern eines anderen Haushalts treffen.

Der Besuch von Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten ist erlaubt.

Maximal zehn Erwachsene oder 20 Kinder dürfen draußen kontaktlos Sport betreiben. Die Altersgrenze für Kinder liegt überall bei 14 Jahren außer in Berlin, dort liegt sie bei zwölf Jahren.

Bei stabiler Inzidenz 14 Tage später

Die Außengastronomie kann ohne Terminbuchung genutzt werden.

Der Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos ist wieder möglich.

Sport ist draußen mit Kontakt erlaubt, indoor nur kontaktlos.

Bei stabiler Inzidenz 14 Tage später

Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit maximal 50 Teilnehmern sind wieder möglich.

Auch indoor darf nun Kontaktsport betrieben werden.

Hinweis: Alle Lockerungen der Maßnahmen gelten nur dann, wenn ein stabiler Inzidenzwert von unter 50 anhält. Sollten die Werte über die Stufe von 50 steigen, treten automatisch wieder Beschränkungen in Kraft. Bis hin zur "Notbremse" bei Inzidenzen über 100 pro 100 000 Einwohnern. Die brandenburgische Regierung hat eine Notbremse ab einer höheren Inzidenz von 200 beschlossen.

Der Beschluss von Kanzlerin und Ministerpräsidenten überlässt den Landesregierungen die Entscheidung, ob die Lockerungen an landesweite oder an regionale Inzidenzen gekoppelt werden. Die meisten Bundesländer wollen sich am Infektionsgeschehen in den Land- bzw. Stadtkreisen orientieren. In Brandenburg sollen sich die Öffnungen von Geschäften jedoch nach der landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz richten. Auch in Schleswig-Holstein gilt für einige Lockerungen die landesweite Inzidenzzahl. Genauere Informationen stehen auf den Corona-Webseiten der jeweiligen Bundesländer.

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