Bund und Länder haben in ihrem Treffen vom 3. März Inzidenzen von über 100 als kritischen Wert eingestuft. Hier treten entsprechend keine Lockerungen in Kraft. Steigen die Inzidenzen in Landkreisen, die vorher unter 100 waren über diese Grenze, werden sämtliche zuvor eingesetzten Lockerungen außer Kraft gesetzt.
Bund und Länder haben am 23. März zusätzliche Maßnahmen beschlossen, um in Landkreisen mit Inzidenzen über 100 die Neuinfektionen dauerhaft zu senken. Diese beinhalten Schnelltests in Bereichen, in denen Abstandhalten oder konsequentes Maskentragen erschwert sind, Ausgangs- oder verschärfte Kontaktbeschränkungen, sowie die Pflicht, medizinische Masken auch im Auto zu tragen, wenn man eine Person mitnimmt, die nicht dem eigenen Haushalt angehört.
Dies gilt für alle Bundesländer außer für Brandenburg. Anders als von Bund und Ländern beschlossen, ist in der Brandenburger Eindämmungsverordnung eine Notbremse erst ab einer Inzidenz von 200 festgehalten.