Coronavirus-Pandemie:Corona-Impfpflicht für Soldaten ist rechtens

Coronavirus-Pandemie: Eine Soldatin zieht eine Spritze mit dem Corona-Impfstoff von Biontech und Pfizer auf.

Eine Soldatin zieht eine Spritze mit dem Corona-Impfstoff von Biontech und Pfizer auf.

(Foto: Florian Gaertner/imago images/photothek)

Das Bundesverwaltungsgericht billigt die seit November geltende Vorschrift des Verteidigungsministeriums. Dagegen geklagt hatten zwei Luftwaffen-Offiziere.

Soldaten der Bundeswehr müssen gegen Corona geimpft sein. Eine entsprechende Vorschrift des Verteidigungsministeriums sei rechtens, hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Der 1. Wehrdienstsenat lehnte damit eine Klage zweier Offiziere der Luftwaffe ab.

Seit Ende November 2021 schreibt das Bundesverteidigungsministerium allen Soldatinnen und Soldaten vor, sich auch gegen das Coronavirus immunisieren zu lassen. Davor galt diese Pflicht nur für eine Tetanus-, Diphterie-, Keuchhusten-, Influenza-, Hepatitis- und FSME-Impfung. Die Lageeinschätzung des Ministeriums damals sei richtig gewesen, sagte der Vorsitzende des Senats, Richard Häußler. Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder auf Schiffen, was ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe. "Das Coronavirus ist das, was früher eine Seuche genannt wurde." Daher sei die Aufnahme in die Liste der Impfungen gerechtfertigt gewesen.

Das Gericht verpflichtete das Ministerium aber, vor der Anordnung einer Auffrischungsimpfung die Sachlage neu zu überprüfen: "Das Nachlassen der Gefährlichkeit des Sars-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktuell verfügbaren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneute Ermessensentscheidung für die Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen angezeigt erscheinen lassen." Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Nach Angaben des Gerichts sahen die beiden Kläger ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Die Corona-Impfung sei nicht geeignet, Infektionen oder Erkrankungen zu verhindern; zudem seien die Vakzine nicht ausreichend erforscht. Das Verteidigungsministerium hingegen argumentiert, die Impfung sei nach wie vor alternativlos für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Auch wenn sie keinen vollständigen Schutz biete, genüge es, dass sie die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung und die Gefahr schwerer Verläufe reduziere. Laut Ministerium liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine vollständige Immunisierung verfügen, aktuell bei 94 Prozent.

Wegen der Besonderheiten des Wehrbeschwerderechts gilt die Entscheidung zunächst nur für die beiden Oberstleutnante. Dem Bundesverwaltungsgericht liegen aber nach eigenen Angaben noch mehrere Beschwerden von Soldaten aus verschiedenen Bereichen vor.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusRechtsprechung
:Im Zweifel für die Schwachen

Das Bundesverfassungsgericht begründet auf 85 Seiten, warum die Impfpflicht in Einrichtungen mit Alten und Kranken rechtmäßig ist. Auch wenn mittlerweile klar ist, dass selbst Immunisierte das Virus in einem gewissen Umfang weitergeben können, muss der Staat alles tun, um Gefährdete zu schützen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: